Kindergeld bekommen in der Regel die Eltern. Lebt das Kind im Haushalt der Großeltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, erhalten diese das Kindergeld. Es kann immer nur eine Person das Kindergeld für ein Kind erhalten. Kindergeld kann auch direkt an ein Kind gezahlt werden. Das ist dann möglich, wenn es nicht mehr zuhause lebt und sich selbst versorgt.
Kindergeld für ab Juli 2019 :
1. Kind | 204,00 € |
2. Kind | 204,00 € |
3. Kind | 210,00 € |
jedes weitere Kind | 235,00 € |
Kindergeld kann nur rückwirkend für die letzten sechs Monate beantragt werden.
Ab dem 18. Lebensjahr wird es nur noch gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- das Kind befindet sich in Ausbildung (z.B. Studium)
- das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet (zzgl. Wehr- und Zivildienst)
Weitere Informationen
- Bundeseinheitliche Rufnummern
für individuelle Anfragen zum Kindergeld und Kindergeldzuschlag: 0800 45555-30
für Fragen zu Auszahlungsterminen: 0800 45555-33 - Merkblatt "Kindergeld"
- www.familienkasse.de