Hierfür ist ein BAföG-Bescheid, die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ nötig. Erlassen wird dann ein Betrag in Höhe von 6,94 € (bei Vermerk „RF“ 8,72 €) auf die monatlichen Gesprächsgebühren eines Analog- oder ISDN-Anschlusses.
Nähere Infos unter: Telekom Sozialtarif