Sprache auswählen

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland nach dem neuen Mindestlohngesetz ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Danach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung eines Bruttoarbeitsentgeltes von mindestens 12,41 € pro Stunde (seit 01.01.2024).

Allerdings gelten die Regelungen natürlich nicht uneingeschränkt für alles und jeden, sondern es gibt wie immer Ausnahmen. Die aus studentischer Perspektive wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:

www.studierendenwerke.de