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Als Werkstudenten-Job wird ein Beschäftigungsverhältnis eines Studierenden (Immatrikulationsbescheinigung erforderlich!) bezeichnet, der während der Vorlesungszeit max. 20 Stunden/Woche arbeitet. In der vorlesungsfreien Zeit dürfen die 20 Stunden/Woche überschritten werden.
Es fallen dabei nur Abzüge für die Rentenversicherung und evtl. Kosten für die studentische Krankenversicherung an. Wenn Sie regelmäßig über 520,-€ verdienen, fallen Sie nämlich aus der kostenlosen Familienversicherung. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Weitere Infos: https://www.studierenplus.de/werkstudent/