Als Werkstudierender-Job wird ein Beschäftigungsverhältnis eines Studierenden (Immatrikulationsbescheinigung erforderlich!) bezeichnet, der während der Vorlesungszeit max. 20 Stunden/Woche arbeitet. In der vorlesungsfreien Zeit, bei Nachtarbeit oder Arbeit am Wochenende dürfen die 20 Stunden/Woche überschritten werden.
Es fallen dabei nur Abzüge für die Rentenversicherung und evtl. Kosten für die studentische Krankenversicherung an. Wenn Sie regelmäßig über 538,-€ verdienen, fallen Sie nämlich aus der kostenlosen Familienversicherung. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Weitere Infos: https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/uebersicht-jobben/werkstudenten