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Voraussetzungen

  • Bei dem/n verstorbenem/n Elternteil/en muss die 5jährige Wartezeit erfüllt und mindestens ein Pflichtbeitrag für die Altersrente bezahlt worden sein
  • Der/die Waise muss eine Ausbildung (Studium) absolvieren
  • Der/die Waise darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zzgl. Zeiten für Wehr- und Zivildienst). Die Halbwaisenrente beträgt 10%, die Vollwaisenrente 20% der Erwerbsminderungsrente, die der verstorbene Elternteil erhalten hätte plus einem Zuschlag, der sich aufgrund der rentenversicherungspflichtigen Arbeitsjahre errechnet.

Weitere Infos: www.deutsche-rentenversicherung.de