Für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren sind, gewährt der Freistaat Bayern Eltern mit Wohnsitz in Bayern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, Bayerisches Familiengeld.
Eltern erhalten pro Kind und Monat 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat.
Für Kinder, die ab dem 01.01.2025 geboren werden, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen!
Nähere Informationen zur Beantragung finden Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.




