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In der Regel wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Kinder gezahlt. Ein volljähriges Kind kann jedoch weiter berücksichtigt werden, wenn es noch

  • nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet
  •       sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befindet
  •       eine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann
  •       bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitssuchender registriert ist und in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, jedoch nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  •       ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen geregelten Freiwilligendienst leistet.

Höhe des Kindergelds:

Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2023 für in Deutschland wohnende Kinder 250,- € monatlich:

Wegfall des Kindergeldanspruchs

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums kann der Anspruch auf Kindergeld entfallen, wenn zwar eine o.g. Anspruchsvoraussetzung vorliegt, aber eine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche aufgenommen wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Ausbildung oder auf Basis eines Mini-Jobs/Werkstudententätigkeit ausgeübt wird. Zu weiteren möglichen Ausnahmen (Praktika, Praxissemester, Vollzeitarbeit in den Semesterferien) bitte vorab bei der Familienkasse informieren.

Tipp: Das Kindergeld ist rechtzeitig zu beantragen, da eine rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes nur für die letzten 6 Monate vor Antragstellung möglich ist.

Angebote und aktuelle Informationen unter www.familienkasse.deLeistungsansprüche prüfen -Online-Antragstellung auf Kindergeld - Veränderungen mitteilen

Merkblatt Kindergeld Stand Januar 2021

Wer erhält Kinderzuschlag?

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern von studierenden Kindern, wenn sie genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. 

Weitere Voraussetzungen sind:

  • das studierende Kind lebt im Haushalt der Eltern
  • das Kind ist unverheiratet und unter 25 Jahre alt
  • die Eltern beziehen Kindergeld für das studierende Kind
  • die Mindesteinkommensgrenze der Eltern beträgt mindestens 600 Euro bei Alleinerziehenden bzw. mindestens 900 Euro bei Paare

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind 292 Euro monatlich (Stand: 01.01.2024) und wird gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt. Mit zunehmendem Einkommen der Eltern verringert sich der Kinderzuschlag.

Hinweis: Der Kinderzuschlag löst für Schüler/Schülerinnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe aus, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, die auf den Besuch einer Universität oder Hochschule vorbereiten. Das Studium an der Universität oder Hochschule erfüllt den Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe daher nicht.

 Tipp: Der Kinderzuschlag ist rechtzeitig zu beantragen, da er erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden kann!

Angebote im Online-Service der Familienkasse unter www.familienkasse.de 

  • KiZ-Lotse – Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen
  • Online-Antragstellung auf Kinderzuschlag
  • Digitaler Assistent – Fragen zum Kinderzuschlag stellen
  • Videoberatung zum Kinderzuschlag – Beratungstermin online vereinbaren
  • Weitere Informationen und Angebote

NEU! Die Familienkasse bietet für die Berechnung des Kinderzuschlags einen modernen Onlineservice an - den KiZ-Lotsen. In moderierten Videos werden Sie durch das Programm geleitet und können sich so über den Kinderzuschlag informieren und berechnen lassen, ob für Ihre Familie ein Anspruch besteht. Auch weiterführende Hilfsangebote werden dargestellt. www.familienkasse.de

Weitere Infos:

Familienkasse Regensburg

Galgenbergstr. 24
93053 Regensburg

Familienkasse Passau

Nikolastr. 6
94032 Passau

Familienkasse Deggendorf

Hindenburgstr. 32
94469 Deggendorf

Für Landshut ist die

Familienkasse Regensburg zuständig

Bundeseinheitliche Rufnummern:

- für individuelle Anfragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag: 0800/ 4 5555 30

- für Fragen zu Auszahlungsterminen: 0800/ 4 5555 33