Der Grundbeitrag eines Studierendenwerks – auch „Studierendenwerksbeitrag“ genannt – ist eine Gebühr, die alle Studierenden an einer Hochschule pro Semester zahlen müssen. Dieser Beitrag wird verwendet, um verschiedene Dienstleistungen und Angebote der Studierendenwerke zu finanzieren, die den Studierenden zugutekommen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Mensen und Cafeterien: Günstige Mahlzeiten, Snacks und Getränke auf dem Campus.
- Studentisches Wohnen: Bezahlbare Unterkünfte für Studierende.
- Beratungsdienste: Unterstützung bei persönlichen, sozialen oder finanziellen Problemen.
- Kulturförderung: Veranstaltungen, kulturelle Teilhabe, Erwerb von „Soft Skills“.
Durch den Grundbeitrag wird sichergestellt, dass Studierendenwerke diese wichtigen Dienstleistungen anbieten können, die den Alltag der Studierenden erleichtern und verbessern.
Dieser Grundbeitrag wird von den Hochschulen erhoben und ist vor der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zu entrichten. Beim Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz machen diese Beiträge ca. 20 % der Gesamteinnahmen aus. Sie sind ein wichtiger Bestandteil zur Finanzierung von Angeboten für Studierende, für die das Studierendenwerk keine oder nur geringe staatliche Zuschüsse erhält (z.B. Mensazuschuss, Wohnraumförderung, Tutorien).
Die Höhe des Grundbeitrags wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz in einer Satzung festgelegt. Die aktuellen Satzungen zum Grundbeitrag des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz finden Sie hier:
Zusätzlich zum Grundbeitrag wird ein vom Hochschulort abhängiger Beitrag für die Beförderung der Studierenden im öffentlichen Nahverkehr, d.h. für den Erwerb eines Semestertickets, festgelegt.
In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Befreiung von diesen Solidarbeiträgen bei Vorliegen ganz bestimmter Voraussetzungen auf Antrag möglich. Mehr dazu finden Sie unter "Semestertickets".
Beitragspflichtig sind alle Studierenden (auch beurlaubte Studierende, nicht jedoch Gaststudierende). Studierende, die an mehreren Hochschulen in Bayern immatrikuliert sind und für die verschiedene Studierendenwerke zuständig sind, sind nur bei dem Studierendenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation erfolgt ist.
Die Immatrikulation bzw. Rückmeldung kann durch die Hochschule versagt werden, wenn die Zahlung des Grundbeitrags und des Semestertickets nicht nachgewiesen wird.
Die Rückmeldetermine entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetseiten der Hochschulen.