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Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Studierendenwerks, soweit nicht die Zuständigkeit der Vertretungsversammlung oder des Verwaltungsrats begründet ist. Sie oder er vertritt das Studierendenwerk (Art. 119 Abs. 2 BayHIG).

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist Dienstvorgesetzte Person des gesamten Personals. Sie oder er stellt die Beschäftigten des Studierendenwerks ein und entlässt sie.

Aktuell wird das Studierendenwerk von der Geschäftsführerin, Ass. Jur. / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bay.) / M.A., Doreen Steudte, geleitet.