Der Verwaltungsrat ist das zweite Organ des Studierendenwerks, neben der Vertretungsversammlung und der Geschäftsführung (Art. 116 Satz 2 BayHIG).
Der Verwaltungsrat setzt sich gem. Art. 118 Abs. 3 Satz 1 BayHIG zusammen aus
- zwei Personen aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren sowie der Mitglieder der Hochschulleitungen
- drei Studierenden
- einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Personalrats des Studierendenwerks
- der oder dem Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst einer Hochschule
- der oder dem Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einer Hochschule.
Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder beträgt zwei Jahre (Art. 118 Abs. 3 Satz 3 BayHIG).
Für die Zeit von Oktober 2023 bis September 2025 sind folgende Personen Mitglieder des Verwaltungsrats des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz:
- Personen aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren sowie der Mitglieder der Hochschulleitungen: Herr Kanzler Dr. Achim Dilling
Kontakt: 0851 509-1010 |Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Personen aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren sowie der Mitglieder der Hochschulleitungen: Herr Vizepräsident Prof. Dr. Nikolaus Korber
Kontakt: 0941 943-4448 |Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Studierende oder Studierender: Frau Annika Wintersberger
Kontakt:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Studierende oder Studierender: Herr Lukas Läpple
Kontakt: 0941 943-9825 |Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Studierende oder Studierender: Herr Jonas Düsterwald
Kontakt: 0991 3615-455 |Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Persönlichkeit des öffentlichen Lebens: Herr Dr. Georg Haber
Kontakt: 0941 7965-102 |Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
© Foto Graggo - einer Vertreterin oder einem Vertreter des Personalrats des Studierendenwerks: Herr Thomas Mertl
Kontakt: 0941 20497-199 |Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - die Beauftragte oder den Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule: Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse
Kontakt: 0871 506-656 |Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - die Beauftragte oder den Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Frau Silvia Lehmbeck
Kontakt: 0851 509-3053 |Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind in Art. 118 Abs. 1 BayHIG festgehalten.
Der Verwaltungsrat beschließt über
- den Wirtschaftsplan,
- die Bestellung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers,
- die Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers aufgrund des geprüften Jahresabschlusses,
- die Bestellung und Entlassung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters,
- den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundvermögen.
- Der Verwaltungsrat beschließt außerdem die Satzung über die Festsetzung des Grundbeitrages sowie über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden im öffentlichen Nahverkehr, Art. 121 Abs. 2 und 3 BayHIG.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Verordnung über die bayerischen Studierendenwerke (StudWV), das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sowie die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat zu beachten.
Der Verwaltungsrat berät und beschließt in der Regel in Sitzungen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verwaltungsrat tagt nicht öffentlich. Er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die ihnen als Mitglieder des Verwaltungsrates bekannt geworden sind, verpflichtet, es sei denn, dass eine Tatsache bereits offenkundig ist oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedarf.