Aufgrund drastisch steigender Heizkosten, hat die Bundesregierung für den Sommer einen Heizkostenzuschuss für finanzschwache Haushalte angekündigt. Nicht bei den Eltern wohnende Studierende, die im Zeitraum von 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 mindestens einen Monat BAföG erhalten haben, sollen auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 115 Euro erhalten, sofern sie nicht in einem Haushalt leben, der bereits über den Bezug von Wohngeld berücksichtigt wurde.
Wichtig: Die für die Bewilligung zuständige Stelle für Bayern wurde noch nicht bestimmt. Zudem befindet sich der Beschluss noch im Gesetzgebungsverfahren und ist damit noch nicht endgültig. Wir bitten euch daher, von Nachfragen beim Amt für Ausbildungsförderung abzusehen. Über das weitere Vorgehen zur Bewilligung des Zuschusses informieren wir euch sobald uns weitere Informationen vorliegen.
Die gesamte Formulierungshilfe für ein Heizkostenzuschussgesetz – HeizkZuschG – findet ihr auf:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/sonstige-downloads/formulierungshilfe-heizkostenzuschussgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Außerdem hat das BMBF FAQs zur geplanten Förderung veröffentlicht: