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Am 17. März 2022 hat der Deutsche Bundestag im Bauausschuss das Heizkostenzuschuss-Gesetz beschlossen. Anders als im ersten Gesetzesentwurf enthalten, liegt der einmalige Heizkostenzuschuss für nicht bei den Eltern wohnende Studierende, die im Zeitraum von 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 mindestens einen Monat BAföG erhalten haben, mit 230 Euro doppelt so hoch als ursprünglich geplant. Die Leistung wird pauschal gewährt, es spielt keine Rolle, wie hoch die Heizkosten tatsächlich ausfallen.

Daneben soll der Zuschuss ab Juni 2022 automatisch an berechtigte Studierende ausgezahlt werden. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Weiterhin ausgeschlossen sind Studierende, die in einem Haushalt leben, der bereits über den Bezug von Wohngeld berücksichtigt wurde.

Wichtig: Die für die Bewilligung zuständige Stelle für Bayern wurde noch nicht bestimmt. Wir bitten euch daher, von Nachfragen beim Amt für Ausbildungsförderung abzusehen. Über das weitere Vorgehen zur Bewilligung des Zuschusses informieren wir euch sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Das BMBF hat FAQs zur beschlossenen Förderung veröffentlicht: Heizkostenzuschuss - wer, was, wie? - BMBF