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Beim Auftakt der BAföG-Tour 2022 in der Mensa der OTH Regensburg informierten Vertreter*innen des BMBF zusammen mit dem Team vom Amt für Ausbildungsförderung des STWNO die Studierenden über verbesserte Förderleistungen ab Herbst 2022, den individuellen Anspruch auf BAföG und die Antragsstellung.

Seit über einem halben Jahrhundert haben Studierende dank des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) rechtlichen Anspruch auf individuelle finanzielle Unterstützung durch den Staat. Am 4. Oktober 2022 lud das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz Vertreter*innen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach Regensburg ein. An diesem Tag standen von 11.00 bis 14.30 Uhr sowohl das BAföG-Team des STWNO als auch Vertreter*innen des BMBF mit einem Infostand im Foyer der Mensa der OTH Regensburg Rede und Antwort. In lockerer Atmosphäre hatten Studierende an diesem ersten Vorlesungstag im Wintersemester 2022/2023 an der OTH Regensburg die Gelegenheit mit den Berater*innen ins Gespräch zu kommen und Unsicherheiten in Bezug aufs BAföG auszuräumen. Grund für den Infostand ist die jährliche BAföG-Informationstour des BMBF, bei der Studierende über ihren Anspruch auf BAföG aufgeklärt werden.

Lohnt sich der Antrag? Bin ich berechtigt?

Eines der dringendsten Anliegen, das viele Studierende bewegt: Erfülle ich überhaupt die Voraussetzungen, um BAföG zu bekommen? Derzeit sollten sich Studierende genauer mit dieser Frage befassen und im Zweifelsfall einen Antrag stellen, denn wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte ab dem Wintersemester 2022/2023 einen Anspruch geltend machen. Ab diesem Semester tritt das 27. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) in Kraft. Der Antrag könnte sich deshalb nun für viele Studierende lohnen, weil Neuerungen wie Anhebungen von Einkommens- und Vermögensfreibeträgen oder der BAföG-Altersgrenze bei Studienbeginn dafür sorgen, dass mehr Studierende eine Förderung erhalten können. Außerdem wird die digitale Antragsstellung vereinfacht. „Dass die 27. BAföG-Anpassungsnovelle nun in Kraft tritt, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nichtsdestotrotz zeigen der Krieg und die daraus resultierenden Preissteigerungen und Energiepreis-Krise, dass die aktuelle Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze um 5,75 % von der Inflation schon wieder aufgefressen wird. Damit Studierende auch aus einkommensschwächeren Haushalten ihr Studium durch das BAföG noch finanzieren können, muss die Bundesregierung schnell nachlegen, zum Beispiel mit einem Inflationsausgleich im BAföG“, kommentiert Doreen Steudte, Geschäftsführerin des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz und Leiterin des Amtes für Ausbildungsförderung die jüngsten Änderungen im BAföG.

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Interaktiver Touchscreen, Sitzwürfel und lockerer Austausch

Dass Informationskampagnen über Antragsstellung und Förderungsbedingungen nicht langweilig und trocken ablaufen müssen, bewiesen die Promoter*innen des BMBF auch beim BAföG-Tour-Stopp in Regensburg. Während die Studierenden 2021 mit dem „heißen Draht“ in der Mensa der Universität Regensburg ihr Geschick unter Beweis stellen durften, lockte dieses Jahr ein interaktiver Touchscreen mit einer dreidimensionalen Wortwolke Interessierte an den Informationstand. Darüber hinaus luden Sitzwürfel zu einem Austausch mit den fachlichen Berater*innen vor Ort ein. Im besten Fall war der Tour-Stopp Anlass für die Studierenden, sich noch am selben Tag an ihren BAföG-Antrag zu setzen. 

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Hintergrund zum BAföG

Abhängig von der finanziellen Situation der Antragstellenden und deren Familien wird der BAföG-Anspruch ermittelt und die Fördersumme berechnet. Studierende erhalten die Hälfte der BAföG-Finanzierung als reinen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte der Förderung müssen sie erst einige Jahre nach dem Studienabschluss zurückzahlen, höchstens aber 10.010 Euro. Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz haben sich die Leistungen des BAföG zum Wintersemester 2022/2023 verbessert:

  • Bedarfssätze angehoben: Der Förderhöchstbetrag steigt von 861 auf 934 Euro (8,47 Prozent mehr).
  • Kreis der Berechtigten erweitert: Die Freibeträge beim Einkommen der Eltern werden von bisher 2.000 Euro auf 2.415 Euro angehoben (20,75 Prozent mehr).
  • Höhere Altersgrenze: Das BAföG erreicht jetzt auch Menschen bis zum 45. Lebensjahr.
  • Leichtere Antragstellung: Die digitale Antragstellung wird erleichtert. Es reicht aus, ein Nutzerkonto auf „BAföG Digital“ einzurichten und darüber den digitalen Antrag zu stellen.
  • Höhere Freibeträge: Der Vermögensfreibetrag steigt für Antragstellende bis 29 Jahre auf 15.000 Euro. Für Menschen ab 30 Jahren wird er auf 45.000 Euro angehoben.

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Auf der Internetseite des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz findet ihr alle Infos zu BAföG im Allgemeinen und Infos zum 27. BAföG-Änderungsgesetz.