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Ab dem Wintersemester 2022/2023 tritt das 27. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) in Kraft. Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte ab dem Wintersemester 2022/2023 nun BAföG erhalten. Wir haben hier für euch die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

1. Anhebung der BAföG-(Eltern-)Einkommensfreibeträge um 20,75 %

Durch die Anhebung der Freibeträge für die Elterneinkommen sollen mehr Studierende BAföG erhalten. Diese Freibeträge bestimmen, wie viel die Eltern der Studierenden verdienen dürfen, damit ihre Kinder BAföG-Leistungen erhalten.

2. Anhebung der BAföG-Einkommensfreibeträge für Studierende

Bei BAföG-Geförderten bleibt ein 520 Euro-Minijob beim BAföG anrechnungsfrei, d.h. bei einem Minijob bleibt die Höhe der BAföG-Förderung unverändert.

3. Anhebung des BAföG-Vermögensfreibetrags

Wer in Ausbildung ist, soll in Grenzen auf eigene finanzielle Rücklagen zurückgreifen können, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird. Dafür wird der Freibetrag für das anzurechnende Vermögen von Auszubildenden selbst im Herbst 2022 von bisher 8.200 Euro angehoben:

Vermögensfreibeträge § 29 BAföG
Auszubildende selbst Von bisher 8.200 Euro
-> bis zum 30. Geburtstag auf 15.000 Euro
-> ab dem 30. Geburtstag auf 45.000 Euro
Ehe- oder Lebenspartner/in 2.300 Euro (bleibt unverändert)
je Kind je 2.300 Euro (bleibt unverändert)

4. Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um Durchschnitt 5,75 %

  Bisher Ab Wintersemester 2022/2023
Grundbedarf 427,- € 452,- €
Bedarf: Unterkunft bei den Eltern wohnend außerhalb wohnend bei den Eltern wohnend außerhalb wohnend
   56,- € 325,- €  59,- € 360,- €

5. Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge

Der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtigt auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch von Studierenden erhoben wird. Er steigt von 84 auf 94 Euro (bei eigenen KV-Beiträgen), der Pflegeversicherungszuschlag von 25 auf 28 Euro (bei eigenen PV-Beiträgen).

6. Für Ü-30-Jährige: Erhöhung von BAföG-Kranken- und Pflegeversicherungszuschlägen

Für Studierende, die ab dem 30. Lebensjahr in der Regel nicht mehr in der beitragsgünstigen studentischen Krankenversicherung versichert sein können und in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung höhere Kosten haben, werden die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge erhöht: Der Krankenversicherungszuschlag steigt von maximal 155 auf einheitlich 168 Euro; der Pflegeversicherungszuschlag von maximal 34 auf einheitlich 38 Euro.

7. Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags

(Für ausbildungsbezogene Kinderbetreuung außerhalb regulärer Kita-Öffnungszeiten) von 150 Euro auf 160 Euro monatlich.

8. Anhebung der BAföG-Altersgrenze: bei Studienbeginn unter 45 Jahre

(Bisher: Bachelor-Studienbeginn unter 30 Jahre und Master-Studienbeginn unter 35 Jahre). Ausnahmen, z.B. bei Kindererziehung/-pflege, gelten weiterhin.

9. Künftig sollen auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden.

Dazu zählen etwa Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.

10.Verlängerung der Förderungshöchstdauer bei gravierenden Krisensituationen

Bei künftigen gravierenden Krisensituationen, in den der Hochschulbetrieb überregional erheblich eingeschränkt ist, soll die Bundesregierung per Verordnung die BAföG-Förderungshöchstdauer angemessen verlängern können. Bei der Corona-Pandemie hatte dies jedes Bundesland für sich geregelt.

11. Moderatere Rückzahlungsmodalitäten für Altschuldnerinnen und -schuldner

Wer trotz deutlicher Erinnerungen die Frist 29.02.2020 verpasst hat, erhält „von Amts wegen“ (=automatisch) die günstigeren Bedingungen.

12. Wegfall der Schriftformerfordernis bei digitaler Antragstellung

Bei digitaler Antragstellung auf dem Portal www.bafoeg-digital.de entfällt die Schriftformerfordernis

Wie hoch sind dann die BAföG-Bedarfssätze?

Es gibt gestaffelte Bedarfssätze in Abhängigkeit von Versicherungsbeiträgen – sowie der Wohnform.

Ab Herbst 2022 gilt:

Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung = Alter in Deutschland bzw. innerhalb der EU
    auswärts wohnend bei Eltern wohnend
ohne eigene Versicherungsbeiträge, weil familienversichert bis 24 Jahre
(Verlängerung bei vorher freiwilligen Diensten)
812 Euro 511 Euro
(Aufstockung des BAföG-Wohnbedarfs durch SGB II möglich)
mit eigenen Versicherungsbeiträgen bis 29 Jahre 934 Euro 633 Euro
eigene freiwillige gesetzliche Versicherung ab 30 Jahre 1.018 Euro 717 Euro

Weitere Informationen zur BAföG-Reform: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/220623-bafoeg.html

Weitere Informationen zum BAföG-Antrag: https://www.stwno.de/de/finanzierung/antragsverfahren