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Ihr aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet zum 30. September 2017? Dann stellen Sie bis zum 31. Juli 2017 einen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung. Zum Fristende bietet es eine zusätzliche Sprechzeit am 31. Juli 2017 an!

Wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezieht, deren Bewilligungszeitraum zum 30. September 2017 endet, sollte jetzt einen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen. Nur so ist eine möglichst nahtlose Fortsetzung der Zahlungen ab Oktober 2017 sichergestellt. Bei Anträgen, die nach dem 31. Juli 2017 abgegeben werden oder die unvollständig sind, kann es zu Zahlungsunterbrechungen kommen!

Zum Fristende zur Weitergabe von Weiterförderungsanträgen bietet das Amt für Ausbildungsföderung eine zusätzliche Sprechzeit am Montag, 31. Juli 2017 zwischen 9.30 Uhr und 12.30 Uhr an!
 
Der Weiterförderungsantrag kann online auf der Website von BAföG Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) ausgefüllt werden.

Zur wirksamen Stellung des Antrag gibt es drei mögliche Wege:
1. Wenn der Antrag ausgedruckt, persönlich unterschrieben und per Post versendet wird, ist der Posteingang beim BAföG-Amt der Zeitpunkt der Antragstellung.
2. Zum Einreichen des Antrags kann auch das Upload-Portal auf der Website von BAföG Bayern verwendet werden. Hierzu muss das hochgeladene Dokument jedoch ebenfalls unterschrieben sein. Der Zeitpunkt des Uploads ist der Antragszeitpunkt.
3. Der Antrag kann aber auch mit eID (neuer Personalausweis) direkt online gestellt werden. Auch hier ist der Zeitpunkt des Uploads der Antragszeitpunkt.

Für die Fristwahrung müssen alle wesentlichen Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein. Das betrifft gegebenenfalls die Formblätter der Eltern, den Leistungsnachweis und Belege zum Antrag.
 
Wer seinen Antrag lieber von Hand ausfüllt, kann sich auf der Website BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Formulare herunterladen oder persönlich beim Amt für Ausbildungsförderung bzw. im Info-Punkt im Foyer des Studentenhauses (Regensburg) abholen. 
 
Wer Rückfragen hat, kann sich an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Die Kontaktdaten sind auf dem letzten BAföG-Bescheid oder auf der Website des Studentenwerkes zu finden. Bei Rückfragen wird darum gebeten, die vollständige Förderungsnummer, den Namen, die Hochschule sowie das Studienfach mit anzugeben, damit die Anfrage zugeordnet werden kann.