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BAföG

© DSW / Jan Eric Euler

Euer aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet zum 30. September 2022? Dann stellt bis zum 31. Juli 2022 einen Weiterförderungsantrag.

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Am 17. März 2022 hat der Deutsche Bundestag im Bauausschuss das Heizkostenzuschuss-Gesetz beschlossen. Anders als im ersten Gesetzesentwurf enthalten, liegt der Fördersatz doppelt so hoch und muss nicht gesondert beantragt werden.

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Aufgrund drastisch steigender Heizkosten, hat die Bundesregierung für den Sommer einen Heizkostenzuschuss für finanzschwache Haushalte angekündigt. Antragsberechtigt sind BAföG-Empfänger:innen, die nicht bei den Eltern wohnen.

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Euer aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet zum 31. März 2022? Dann stellt bis zum 31. Januar 2022 einen vollständigen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung.

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Dieses Jahr feiert das BAföG seinen 50. Geburtstag. In 50 Jahren hat es als staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Studierenden mehr Bildungsgerechtigkeit geschaffen und Bildungschancen eröffnet.

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