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Am 30. September läuft die Überbrückungshilfe für Studierende planmäßig aus. Eine Antragstellung ist nur noch im September möglich.

Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) läuft planmäßig zum 30. September 2021 aus. Grund dafür ist eine merkliche Verbesserung am studentischen Arbeitsmarkt, sodass die Antragszahlen auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss in den vergangenen Monaten stetig zurückgingen.

Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen läuft am 30. September 2021 planmäßig aus. Siehe dazu auch die Pressemittelung vom 25.08.2021: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/250821-Ueberbrueckungsilfen.html.
Eine Antragstellung nach dem 30.09.2021 ist nicht mehr möglich. Studierende, die bis zum 30.09.2021 einen Antrag gestellt haben, können ihn weiterhin bis mindestens Ende Oktober 2021 einsehen. Das Sudentenwerk Niederbayern/Oberpfalz bearbeitet alle bis zum 30.09.2021 eingegangenen Anträge!

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt: „Die Überbrückungshilfe war ein Erfolg und hat die pandemiebedingten Notlagen vieler Studierender mildern können. Dies war eine großartige Leistung der damit befassten Beschäftigten in den Studentenwerken, wofür ich ihnen nochmals ausdrücklich danke. Aktuell hat sich der studentische Arbeitsmarkt erholt. Damit muss die Überbrückungshilfe aktuell nicht mehr den pandemiebedingten Wegfall von Jobs ausgleichen. Wir hoffen, dass diese positive Entwicklung auch im Wintersemester 2021/2022 anhält und kein weiterer Lockdown mehr nötig wird. Da sich Hochschulen und Studenten- und Studierendenwerke auf ein Wintersemester mit hohem Präsenz-Anteil vorbereiten, benötigen sie zudem diejenigen Beschäftigten, die inzwischen fünfzehn Monate lang die Überbrückungshilfe gestemmt haben, wieder an ihren angestammten Arbeitsplätzen, im BAföG-Amt, in der Sozialberatung, in der Wohnheimverwaltung.“

Aktueller Bearbeitungsstand beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz

Studierende, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, haben in der Zeit vom 1. bis 30. September letztmals die Möglichkeit, unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss von bis zu 500 Euro zu stellen. Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden der Universität Regensburg, OTH Regensburg, Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg, Universität Passau, Hochschule Landshut und TH Deggendorf einschließlich des European Campus Rottal-Inn in Pfarrkirchen zuständig.

Bis 31. August 2021 hat das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz über 9.500 Anträge auf Überbrückungshilfe von Studierenden in seinem Zuständigkeitsbereich bearbeitet. Dazu wurde zwischenzeitlich ein bis zu fünfzehnköpfiges Team von Bearbeiterinnen und Bearbeitern aus verschiedenen Arbeitsbereichen eingesetzt. Insgesamt wurden mehr als 6.100 Anträge bewilligt, was einer ausgezahlten Summe von über 2,7 Millionen Euro zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen Studierender entspricht. Über 4.200 Mal wurde die volle Auszahlungssumme von 500 Euro pro Monat gewährt. Das bedeutet, dass die finanzielle Notlage von Studierenden, welche einen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, besonders groß war.

Hintergrund zur BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage

Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe wurde von November 2020 bis Ende September 2021 wiedereingesetzt. Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Die zweite Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der KfW. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren. Durch den KfW-Studienkredit erlangten seit Mai 2020 zusätzlich über 49.000 Studierende eine langfristige Perspektive der Finanzierung ihres Studiums. Darunter sind insbesondere viele ausländische Studierende, für die das Studentenwerk in der Hochphase der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemiebekämpfung den Zugang zum KfW-Studienkredit eröffnete. Die Bezüge bleiben bis Ende 2021 zinsfrei gestellt.

Beide von der Bundesregierung eingesetzten Säulen der Überbrückungshilfe – finanzieller Zuschuss und zinsfreier Kfw-Studienkredit – sind kurzfristig angelegt und ersetzen keine dauerhafte Studienfinanzierung. Das BAföG bleibt weiterhin zentrales Instrument zur finanziellen Unterstützung für Studierende. Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, aber bisher noch keine Leistungen nach dem BAföG beantragt hat, sollte daher unbedingt einen BAföG-Antrag stellen. Insbesondere wenn eigenes Einkommen oder das Einkommen von Eltern wegen der Corona-Pandemie geringer geworden oder ganz entfallen ist, lohnt sich die Antragstellung.