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Fahrender Bus auf einer Straße in Regensburg.

Zur Deckung des Aufwands des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben nach dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz wird ein entsprechender Grundbeitrag für die Studierenden der betreuten Hochschulen und Universitäten gemäß Satzung als Solidarbeitrag festgelegt.

Dafür erbringt das Studentenwerk viele Leistungen für die Studierenden, darunter Bau und Betreiben von studentische Wohnanlagen, Sozialberatung, Psychologische Beratung, BAföG-Leistungen, Vermittlung von KfW-Studienkrediten, Vermittlung der Darlehen der Bayerischen Studentenwerke, Gewährung von Unterstützungen aus dem eigenen Härtefond um nur einige Leistungen zu benennen.

An einigen Standorten ist mit dem Grundbeitrag auch gleichzeitig ein Beitrag zum sog. „Semesterticket“ verbunden, welches die Studierenden ermächtigt den Nahverkehr kostengünstig zu nutzen.

Das Semesterticket ist ebenfalls ein Solidarmodell und im Umfang und im Hinblick auf die Kosten einmalig. Alle Studierenden können auf allen Strecken, die im jeweiligen Verkehrsverbund integriert sind, während des gesamten Semesters einschließlich der Semesterferien beliebig oft fahren. Die verhältnismäßig niedrigen Kosten können nur verhandelt werden, da das Ticket als Solidarmodell funktioniert, d.h. jeder Studierende zahlt diesen Beitrag egal, ob das Ticket genutzt wird.

In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Befreiung von diesen Solidarbeiträgen bei Vorliegen ganz bestimmter Voraussetzungen auf Antrag möglich:

Als Ausnahmefälle gelten:

  1. Schwerbehinderung
  2. Doppelimmatrikulation
  3. Exmatrikulation wegen Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang
  4. Exmatrikulation

Bitte beachten Sie die Einhaltung der Antragsfristen.

Grundlage hierfür bilden die Satzungen des Studentenwerks zum Grundbeitrag und Semesterticket: