Als Bestandteil der Jahresrechnung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz ist der Geschäftsbericht für jedes Geschäftsjahr verpflichtend zu erstellen und gibt gemäß §14 Abs. 1 Studentenwerksverordnung Auskunft über die Arbeit des Studentenwerks.
Als Bestandteil der Jahresrechnung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz ist der Geschäftsbericht für jedes Geschäftsjahr verpflichtend zu erstellen und gibt gemäß §14 Abs. 1 Studentenwerksverordnung Auskunft über die Arbeit des Studentenwerks.