In einem Minijob dürfen Sie monatlich maximal  520,- Euro verdienen. Sie müssen weder in die Kranken-, Pflege- oder Abeitslosenversicherung einzahlen. Es besteht Rentenversicherungspflicht, von der sich der Arbeitnehmer aber befreien lassen kann.

520,- Euro-Jobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub!

Weitere Infos: www.minijob-zentrale.de