Sprache auswählen

In einem Minijob dürfen Sie monatlich maximal  520,- Euro verdienen. Sie müssen weder in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen. Es besteht Rentenversicherungspflicht, von der sich der/die Arbeitnehmer*in aber befreien lassen kann.

520,- Euro-Jobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub!

Weitere Infos: www.minijob-zentrale.de