In einem Minijob dürfen Sie monatlich maximal 538,- Euro (seit 01.01.2024) verdienen. Sie müssen weder in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen. Es besteht Rentenversicherungspflicht, von der sich die Arbeitnehmenden aber befreien lassen können.
538,- Euro-Jobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub!
Weitere Infos: www.minijob-zentrale.de