Anmeldung
Internationale Studierende müssen genauso wie deutsche Bürger*innen ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro registrieren lassen.
Wenn Sie in Deutschland eine Wohnung, ein Zimmer in einer Studentenwohnanlage oder in einer Wohngemeinschaft gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in Ihrer neuen Hochschulstadt anmelden. Dies gilt auch für jeden Umzug!
Für die Anmeldung benötigen Sie einen Reisepass, bzw. einen Personalausweis sowie eine Bescheinigung über Ihre Anschrift in Deutschland. Das kann sein Ihr aktueller Mietvertrag, oder wenn Sie in einer Wohnanlage des Studierendenwerks leben, eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese wird Ihnen zusammen mit dem Mietvertrag zugesendet. Legen Sie diese Wohnungsgeberbescheinigung beim Einzug Ihrem Hausmeister vor. Der Hausmeister zeichnet Ihnen die Bescheinigung ab und Sie können diese beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro vorlegen.
Adressen einiger Einwohnermeldeämter/Bürgerbüros in Niederbayern/Oberpfalz:
Wichtig: Denken Sie auch daran, sich vor der Abreise aus Deutschland wieder beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro abzumelden. Sollten Sie sich nicht abmelden, sind Sie auch nach Ihrer Abreise weiter bei der Stadt bzw. Gemeinde als Bürger*in geführt.