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Private Haftpflichtversicherung für internationale Studierende

Eine private Haftpflichtversicherung ist für internationale Studierende nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung ist eine optionale Versicherung, aber ein Abschluss dieser Versicherung ist zu empfehlen: Diese Versicherung  zahlt, wenn man anderen unabsichtlich einen Schaden zufügt, also versehentlich das Eigentum oder die Gesundheit Fremder schädigt.

Beispielfall 1: Verkehrsunfall durch Unachtsamkeit

Student Martin hat es eilig und überquert eine rote Ampel. Daraufhin muss ein Auto scharf bremsen, woraufhin es zu einem Auffahrunfall mit einem Bus kommt. Sowohl der Fahrer des Autos als auch der des Busses und einige Fahrgäste werden verletzt. Aus dem Unfall resultieren sowohl Schadenersatzansprüche für die beschädigten Fahrzeuge als auch Personenschäden und daraus resultierende Schmerzensgeldforderungen von insgesamt 750.000 Euro.

  • Verkehrsunfall ohne private Haftpflichtversicherung
    Ohne private Haftpflichtversicherung sieht es für Student Martin schlecht aus. Denn in Deutschland muss jeder in voller Höhe für den durch ihn verursachten Schaden haften. Student Martin müsste in diesem Fall aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit für den Rest seines Lebens Schulden abbezahlen.
  • Verkehrsunfall mit privater Haftpflichtversicherung
    Hat Student Martin eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, hat er nichts zu befürchten. Mit einem geringen monatlichen Beitrag von im Schnitt 4 bis 7 Euro kann er sich vor dem finanziellen Ruin durch derartige Unfälle absichern.


Beispielfall 2: Gefälligkeitsschaden beim Umzug

Martin ist Student und hilft öfter Freunden beim Umzug. Bei einer Hilfsaktion lässt er versehentlich den Computer eines Freundes fallen, der daraufhin nicht mehr funktioniert. Der PC war noch recht neu, es entsteht ein Schaden von etwa 1.500 Euro.

Mit privater Haftpflichtversicherung hat Martin nichts zu befürchten. Allerdings nur, wenn sie auch Gefälligkeitsschäden mit einschließt. Dies sollte gerade bei Studierenden vor dem Vertragsabschluss überprüft werden. Denn laut BGB § 823 haftet in Deutschland zwar jeder für die Schäden, die er anderen zufügt, allerdings nicht im Rahmen einer Gefälligkeit. Deshalb haften für diese Art von Schaden auch oft keine Haftpflichtversicherungen, denn es können keine Ansprüche von Dritten gestellt werden.

Wo kann eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

  • Im Heimatland: Wenn Studierende bereits in ihrem Heimatland über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, können sie beim Versicherungsanbieter prüfen, ob die Versicherung auch in Deutschland gültig ist.
    Wenn noch keine Versicherung vorliegt, können sich Studierende bei Versicherungsanbietern erkundigen, ob sie sich für Deutschland versichern können.
  • Online bzw. Vorort in Deutschland: Studierende können online Versicherungsanbieter finden, z.B. Union Versicherungsdienst Gmbh Tarif VELA Comfort. Dieser Versicherungsdienst stellt keine Empfehlung seitens des STWNO dar.