Kündigung
Die Mieter der Hochschulen (OTH Regensburg, HAW Landshut und TH Deggendorf) können nur schriftlich zum 01. März oder 01. September eines Jahres mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
Die Mieter der Universitäten (Universität Regensburg und Universität Passau) können nur schriftlich zum 01. April oder 01.Oktober eines Jahres mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
Hier können Sie ein Kündigungsformular downloaden. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Kündigung an die zuständigen Ansprechpartner oder geben Sie diese vor Ort ab.