Kündigung
Die Mieter der Hochschulen (OTH Regensburg, HAW Landshut und TH Deggendorf) können nur schriftlich zum 28./29. Februar oder 31. August eines Jahres mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
Die Mieter der Universitäten (Universität Regensburg, Universität Passau, TUM Campus Straubing) können nur schriftlich zum 31. März oder 30. September eines Jahres mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
Hier können Sie ein Kündigungsformular downloaden. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Kündigung an die zuständigen Ansprechpartner oder geben Sie diese vor Ort ab.