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BAföG - das Wichtigste schnell erklärt

© DSW /Jan Eric Euler

Weitere umfassende Informationen zu den hier in aller Kürze dargestellten Eckpunkten erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Informationen zum BAföG

Können nur Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit gefördert werden?

Grundsätzlich haben alle deutschen Studierenden einen Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) für ein Erststudium, vorausgesetzt es stehen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung.

Es gibt viele Ausnahmetatbestände, unter denen auch ausländische Studierende durch das BAföG gefördert werden können.

Ausländische Studierende sollten sich in jedem Fall im Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.

Muss BAföG zurückgezahlt werden? (Rückzahlung Darlehnsanteil)

Die Ausbildungsförderung wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt. Der unverzinsliche Darlehnsanteil muss zurückgezahlt werden.

Für die Rückzahlung des Darlehensanteils ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit).

Adressänderungen sind neben dem Amt für Ausbildungsförderung auch dem Bundesdesverwaltungsamt direkt anzuzeigen.

Wie viel BAföG kann ich erhalten?

Soweit Sie (der Studierende) eine eigene Unterkunft bewohnen, können Sie ab dem Wintersemester 2022/2023 maximal 934,- €, soweit Sie bei den Eltern wohnen, maximal 633,- €, an Ausbildungsförderung erhalten. Für über 30-jährige Studierende kann sich der Betrag aufgrund von höheren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen noch erhöhen.

Der Förderungsbetrag wird individuell berechnet und ist von Ihrem Einkommen und Vermögen (Einkommen und Vermögen des Studierenden) sowie vom Einkommen des Ehegatten - soweit vorhanden - und vom Einkommen der Eltern abhängig.

Wieviel darf ich dazu verdienen, ohne dass es zu einer Anrechnung kommt?

Im Rahmen eines Nebenjobs können Sie (der Studierende) 6.240,- € im Jahr/520,- € durchschnittlich im Monat hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die BAföG-Leistungen kommt. Dieser Betrag wird/wurde durch das 27. BAföGÄndG geändert.

Ausbildungsvergütung für ein Pflichtpraktikum wird ohne einen Freibetrag (volle Anrechnung) angerechnet.

Einkommen aus Stipendien unterliegen unterschiedlichen Anrechnungsvoraussetzungen. So schließt zum Beispiel der Bezug von Leistungen eines Begabtenförderungswerkes den Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) aus. Leistungen im Rahmen eines Deutschlandstipendiums werden zum Beispiel bis zu 300,- € monatlich von der Anrechnung auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) freigestellt.

Es wird auf Ihr Einkommen (des Studierenden) im Bewilligungszeitraum abgestellt.

Bitte beachten Sie die Sonderregelung bei Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen und Berufen soweit die Tätigkeit zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ab 1. März 2020 aufgenommen oder in ihrem arbeitszeitlichen Umfang aufgestockt wurde.

Wieviel Vermögen darf ich haben, ohne dass es angerechnet wird?

Ihr Vermögen (das Vermögen des Studierenden) bleibt bis zu 15.000,- € frei bis zum 30. Geburtstag, ab dem 30. Geburtstag liegt der Vermögensfreibetrag bei bis zu 45.000,- €.

Zum Vermögen gehören auch Kraftfahrzeuge, sofern Sie (der Studierende) Eigentümer des Kraftfahrzeuges sind.

Es wird auf das Vermögen zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung abgestellt.
 

Wieviel dürfen meine Eltern verdienen, damit ich noch BAföG erhalte?

Es wird auf das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums abgestellt.


Die Elternfreibeträge sind je nach Familienkonstellation unterschiedlich.

Was bedeutet elternunabhängige Förderung, bzw. wann bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt?

Das BAföG wird grundsätzlich in Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen bewilligt. Es gibt keinen gesonderten Antrag auf "elternunabhängiges BAföG". 

In Ausnahmefällen, die gesetzlich festgelegt sind in § 11 Abs. 3 BAföG, kann Ausbildungsförderung unabhängig vom Einkommen der Eltern geleistet werden. Diese Voraussetzungen werden von Amtswegen anhand des Lebenslaufes des Antragstellers gesprüft. Deshalb ist es so wichtig, den Lebenslauf im Antrag vollständig und lückenlos auszufüllen. 

In Fällen, in denen der Aufenthaltsort der Eltern nicht ermittelt werden kann, kann das Einkommen der Eltern auch unberücksichtigt bleiben, § 11 Abs. 2a BAföG.

Bitte lassen Sie sich hierzu im Amt für Ausbildungsförderung beraten!

Wirkt sich ein Fachrichtungswechsel negativ auf meine BAföG-Leistungen aus?

Förderung nach einem Fachrichtungswechsel (Förderung eines anderen Studienganges als den ursprünglich betriebenen): Ein Fachrichtungswechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Je länger Sie warten mit dem Fachrichtungswechsel, desto schwieriger wird es mit einer Förderung des neuen Studiengangs. Je öfter Sie das Fachwechseln, desto unwahrscheinlicher wird die Förderung des neuen Studienganges. 

Bitte lassen Sie sich hierzu vor dem Fachrichtungswechsel im Amt für Ausbildungsförderung beraten! Ein Wechsel des Faches wird hochschulrechtlich anders bewertet als bafög-rechtlich. Deshalb sind Auskünfte der Hochschule zum Fachrichtungswechsel nicht immer identisch mit Auskünften des Amtes für Ausbildungsförderung. 

Wie lange kann ich BAföG-Leistungen beziehen?

Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit. In bestimmten Ausnahmefällen (Krankheit, Kindererziehung etc.) kann über die Regelstudienzeit hinaus Ausbildungsförderung gewährt werden.

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022)! Hierdurch ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Erweiterung der Regelstudienzeit und damit der Förderungshöchstdauer möglich. 

Kann ich BAföG beziehen, wenn ich im Ausland studiere?

Auslandsaufenthalte (Studium, Praktikum) können ebenfalls gefördert werden. In diesen Fällen sind in der Regel Auslandsförderungsämter zuständig.

Hier können Sie sich über die Zuständigkeiten informieren: Auslandsförderung

Erhalte ich Vergünstigungen beim Rundfunkbeitrag?

Bezieher von Ausbildungsförderung können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen: Informationen zum Rundfunkbeitrag