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Der Freistaat Bayern fördert Eltern von Kindern, die vor dem 01.01.2025 geboren sind, ab dem zweiten Lebensjahr finanziell und unterstützt diese bei den Elternbeiträgen mit dem Bayerischen Krippengeld.

Geregelt ist dies im Gesetz zur Einführung des Bayerischen Krippengeldes.

Für Kinder, die ab dem 01.01.2025 geboren werden, ist keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen.