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BAföG - Ihr Eignungsgutachter

© DSW /Jan Eric Euler

Was sind Eignungsgutachter?

Eignungsgutachter werden von der jeweiligen Hochschule bestellt. Sie sind in der Regel hauptamtliche Mitglieder des Lehrkörpers, z.B. Professoren, Doktoren, Dozenten.

Welche Aufgabe haben Eignungsgutachter?

Sie haben die Aufgabe, die Eignung der BAföG-Empfänger zu überprüfen und stellen hierzu das Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG aus. 

Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG zur Ansicht und zum Download   

Die Eignungsbeurteilung ist in die Verantwortung des zuständigen Eignungsgutachters gestellt. Sie erfolgt aufgrund der bis zur Beurteilung erbrachten Leistungen (wie z.B. Seminar- u. Übungsscheine, Prüfungen etc.). Was der Eignungsgutachter zur Beurteilung vorgelegt bekommen möchte, entscheidet jeder Eignungsgutachter unabhängig. Wenn ein Eignungsgutachter allerdings einmal zögerlich ist mit der Bestätigung des Nachweises (der positiven Bestätigung der üblichen Leistungen), so muss er es mit Ihnen nicht unbedingt böse meinen. Eignungsgutachter wissen: Wer am Ende des Studiums nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer fertig wird, muss einen wichtigen Grund für die Verzögerung angeben können. Ist der Leistungsnachweis einmal ausgestellt, so kann man sich auf mögliche Verzögerungsgründe, die vor der Ausstellung liegen, logischerweise nicht mehr berufen.

Wann ist die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG vorzulegen?

Das Gesetzt sagt, dass Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an nur von dem Zeitpunkt an geleistet wird, in dem der bzw. die Auszubildende eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber vorgelegt hat, dass er bzw. sie die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat. Das heißt Ausbildungsförderung wird für die ersten vier Fachsemester ohne die Vorlage der Leistungsbescheinigung gefördert. Mit dem BAföG-Antrag für das fünfte Fachsemester ist in der Regel die Leistungsbescheinigung vorzulegen. Zu beachten sind aber Ausnahmeregelung, z.B. durch die Corona-Pandemie.

Welche Pflichten haben Sie als Studierende/r?

Natürlich müssen Sie sich gegen Ende des vierten Fachsemesters selbst an den jeweils zuständigen Eignungsgutachter wenden. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht die üblichen Leistungen erzielt hat, der verliert seinen Förderungsanspruch, bis er durch eine positive Leistungsbescheinigung nachweisen kann, dass er sein Leistungsdefizit aufgeholt hat.

Für jedes Hauptfach (z.B. Lehramt mit 2 Fächern, Bachelorstudiengang mit 2 Hauptfächern) ist eine Leistungsbescheinigung vorzulegen.

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemestern (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2022, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022)!

Grundsätzlich kann Ausbildungsförderung ab dem fünften Fachsemester nur geleistet werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Auszubildende den üblichen Leistungsstand bis dahin erreicht hat. Die genaue Regelung hierzu enthält § 48 Abs. 1 BAföG. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Formblattes 5, welcher vom Eignungsgutachter (hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers) ausgestellt wird.

Diese VORLAGE IST ZWINGEND für die Förderung ab dem fünften Fachsemester.

Für jedes Pandemiesemester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2022, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022) wird die Vorlagefrist für den Leistungsnachweis um ein Semester (Art. 99 Abs. 2 BayHSchG in entsprechender Anwendung) nach hinten verschoben. Dies gilt nur, solange Sie in einem (und dem gleichen) Studiengang an einer unserer Hochschulen immatrikuliert und in diesen Semestern nicht beurlaubt waren. 

Beispiel: Studierende, bei denen das Sommersemester 2020 das vierte Fachsemester war, müssen eigentlich den Leistungsnachweis über den Leistungsstand von vier Fachsemestern, erzielt bis zum Ende des vierten Fachsemesters vorlegen, um für das fünfte Fachsemester, dem Wintersemester 2020/2021, gefördert werden zu können. Nun kann in diesem Fall die Vorlage um bis zu vier Semester verschoben werden. Das heißt es genügt der Nachweis, dass Sie zum Ende des Sommersemesters 2022 den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern erzielt haben, obwohl im Beispielsfall das Sommersemester 2022 schon das achte Fachsemester ist. Man erhält in diesem Fall 4 Semester länger Zeit, den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern zu erzielen.

Was also tun, wenn der Leistungsnachweis nicht ausgestellt wird?

Auch hierfür gibt es ein Rezept: Beantragen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung die Hinausschiebung des Leistungsnachweises für eine angemessene Zeit und führen den Grund für die Verzögerung an. Ist der Grund schwerwiegend, so kann Ihrem Antrag entsprochen werden. Ansonsten müssen Sie das Leistungsdefizit möglichst schnell aufholen, so hart das auch sein mag.

Die gesetzlichen Grundlagen und die möglichen Gründe für das Hinausschieben des Leistungsnachweises finden Sie auf der Rückseite des Formblattes 5 beschrieben.

Hintergrund: Das BAföG enthält die Möglichkeit, die Vorlage des Leistungsnachweises zu verschieben, d.h. für die Erbringung der üblichen Leistungen kann den Auszubildenden in begründeten Ausnahmefälle mehr Zeit eingeräumt werden, § 48 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 3 BAföG. So können unvermeidbare und unverschuldete Ausbildungsunterbrechungen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellen. Nach § 48 Abs. 2 BAföG verschiebt sich ggf. auch der Vorlagetermin für Leistungsnachweise entsprechend nach hinten.

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemestern (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022)!

Für Studierende, die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, verschiebt sich die Vorlagefrist für den Leistungsnachweis um ein bis vier Semester (Art. 99 BayHSchG in entsprechender Anwendung) – siehe vorherige Frage.

Beispiel: Studierende, bei denen das Sommersemester 2020 das vierte Fachsemester war, müssen eigentlich den Leistungsnachweis über den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern, erzielt bis zum Ende des vierten Fachsemesters vorlegen, um für das fünfte Fachsemester, dem Wintersemester 2020/2021, gefördert werden zu können. Nun kann in diesem Fall die Vorlage um bis zu vier Semester verschoben werden. Das heißt es genügt der Nachweis, dass sie zum Ende des Sommersemesters 2022 den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern erzielt haben, obwohl im Beispielsfall das Sommersemester 2022 schon das achte Fachsemester ist. Man erhält in diesem Fall bis zu 4 Semester länger Zeit, den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern zu erzielen.

Weitere Verzögerungsgründe aus dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/2021, dem Sommersemester 2021 und dem Wintersemester 2021/2022 können dann jedoch in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden, da mit der Verschiebungsmöglichkeit alle Verzögerungen abgegolten sind.

Sollten jedoch bereits Verzögerungen vor der Pandemie eingetreten sein, bietet das BAföG in diesen Fällen die Möglichkeit, die Vorlage des Leistungsnachweises noch weiter zu verschieben.

Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Ursächlichkeit anhand der Studienverläufe (Übersicht über die Leistungen in den einzelnen Semestern – bestandene und nicht bestandene Prüfungen) und anhand der Erklärung des Auszubildenden.

Fristen, die Sie beachten müssen?

Bei der BAföG-Antragstellung ab dem fünften Fachsemester beachten Sie zuerst die Frist für die Weiterförderungsanträge. Diese sind immer zwei Monate vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraumes zu stellen. Läuft Ihre Bewilligung im September eines Jahres aus und ist damit Ihr fünftes Semester das Wintersemester, so müssen Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis zum 31. Juli des Jahres stellen. Läuft Ihre Bewilligung im März eines Jahres aus und ist damit Ihr fünftes Semester das Sommersemester, so müssen Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis zum 31. Januar des Jahres stellen.

Legen Sie uns gleichzeitig mit dem Weiterförderungsantrag in den oben benannten Fristen Ihre Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) vor, muss der Eignungsgutachter den üblichen Leistungsstand bis zum Ende Ihres dritten Semesters bestätigen. Sobald Sie die Leistungsbescheinigung später vorlegen, z.B. erst am 15. August des Jahres, dann wird die Bestätigung der üblichen Leistungen über vier Semester gefordert.

Hinweis: Achten Sie darauf, die Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) rechtzeitig vorzulegen.

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022)!

Beispiel:

 3. 4. Semester 5. Semester 6.
Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr
  Vorlage des Leistungsnachweises bis 31. Juli beim Amt für Ausbildungsförderung;

Bestätigung der Leistungen von 3 Semestern erzielt bis Ende März.
Erfolgt die Vorlage des Leistungsnachweises in der Zeit vom 01. August bis 31. Januar, müssen die Leistungen von 4 Fachsemester bestätigt werden, die erzielt wurden bis Ende September. Erfolgt die Vorlage des Leistungsnachweises ab dem 01. Februar, ist die Bestätigung der Leistungen von 5 Semes-tern erzielt bis März notwendig.
  Das bedeutet, wenn Sie Ihren Weiterförderungsantrag für das 5. Fachsemester rechtzeitig abgeben bis 31.7. genügt der Leistungsstand von 3 Fachsemestern. Bei einer Vorlage in diesem Zeitraum, kann es zu Zahlungsunterbrechungen zwischen dem 4. und 5. Fachsemester kommen.
Ist der Antrag z.B. bis Ende Oktober eingegangen, wird aber der Leistungsnachweis erst z.B. im Januar vorgelegt, kann ab Okto-ber rückwirkend bewilligt werden.
Auch wenn der Antrag schon im Oktober gestellt wurde, kann die Förderung erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Leistungsnachweises bewilligt werden.

Eignungsgutachter, gegliedert nach Hochschulen und Ausbildungsbereichen

Technische Hochschule Deggendorf (THD)

Alle Fakultäten
Prof. Dr. Waldemar Berg / Vertretung:  Frau Dr. Elise von Randow
(Anträge bitte im Studienzentrum einreichen)

Standort Pfarrkichern der Technische Hochschule Deggendorf (THD)

Alle Fakultäten Prof. Dr. Georg Christian Steckenbauer

Standort Cham der Technische Hochschule Deggendorf (THD)

Alle Fakultäten Prof. Dr. Jürgen Wittmann

Hochschule Landshut

Betriebswirtschaft
Internationale Betriebswirtschaft
Digitalisierung & Unternehmensgründung
Digitalisierung, Prozessoptimierung & Management
Steuerberatung
Wirtschaftspsychologie
Prof. Dr. Michael Weisensee
Elektro- und Informationstechnik
Wirtschaftsingenieurwesen
Internationales Wirtschaftsingenieurwesen
Automobilwirtschaft und –technik
Biomedizinische Technik
Intelligente Systeme und Smart Factory
Sustainable Industrial Operations and Business
Prof. Dr. Tippmann-Krayer (Dekanin)
Prof. Dr. Jaud (Prodekan)
Informatik
Automobilinformatik
Wirtschaftsinformatik
Digitales Verwaltungsmanagement
Künstliche Intelligenz
Prof. Dr. Scholz (Dekan)
Maschinenbau
Automobil- u. Nutzfahrzeugtechnik
Additive Fertigung – Werkstoffe, Entwicklung und Leichtbau
Automobiltechnik
Bauingenieurwesen
Prof. Dr. Klaus (PK-Vorsitzender)
Soziale Arbeit
Kinder- und Jugendhilfe
Prof. Dr. Laub (PK-Vorsitzender)
Ingenieurpädagogik
Ingenieurpsychologie
Hebamme weiterqualifizierend
Hebamme primärqualifizierend  
Gebärdensprachdolmetschen
Neue Medien und interkulturelle Kommunikation
Physician Assistant/ Arztassistenz
Prof. Dr. Jörg (Studiendekanin)

Universität Passau

Juristische Fakultät
Rechtswissenschaft
Prof. Dr. Markus Würdinger
(BAföG-Beauftragter für die Juristische Fakultät) 
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
B. Sc. Business Administration and Economics (BWL/VWL)
Prof. Dr. Sebastian Krautheim (Studiendekan)
B.Sc. Digital Transformation in Business and Society
Prof. Dr. Sebastian Krautheim (Studiendekan)
B. Sc. Wirtschaftsinformatik (Information Systems)
Prof. Dr. Sebastian Krautheim (Studiendekan)
M.Sc. Business Administration
Prof. Dr. Sebastian Krautheim (Studiendekan)
M.Sc. International Economics and Business
Prof. Dr. Sebastian Krautheim (Studiendekan)
M.Sc. Wirtschaftsinformatik
Prof. Dr. Sebastian Krautheim (Studiendekan)
Fakultät für Informatik und Mathematik
B.Sc. Informatik
Dr. Hans-Joachim Röder (bis 30.09.2024)
B.Sc. Internet Computing
Dr. Hans-Joachim Röder (bis 30.09.2024)
B.Sc. Mathematik
Dr. Hans-Joachim Röder (bis 30.09.2024)
M.Sc. Artificial Intelligence Engineering
Dr. Hans-Joachim Röder (bis 30.09.2024)
M.Sc. Informatik
Dr. Hans-Joachim Röder (bis 30.09.2024)
M.Sc. Computational Mathematics
Dr. Hans-Joachim Röder (bis 30.09.2024)
Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät   
Caritaswissenschaft und werteorientiertes Management (M.A.)
Dr. Manuel Stinglhammer
European Studies (B.A./M.A.)
Lisei Martin
European Studies Major (B.A.)
Lisei Martin
Historische Wissenschaften (B.A./M.A.)
Lisei Martin
Geschichte und Gesellschaft (M.A.)
Lisei Martin
Kulturwirtschaft / International Cultural and Business
Studies (B.A./M.A.)
Dr. Christian Dölle
Medien und Kommunikation (B.A./M.A.)
Dr. Christian Dölle
Sprach- und Textwissenschaften (B.A.)
Lisei Martin
Text- und Kultursemiotik (M.A.)
Lisei Martin
Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Bildungs- und Erziehungsprozesse (M.A.)
Matthias Fuchs, Isabella Karasek
Development Studies (M.A.)
Dr. Christian Dölle
Geographie: Kultur, Umwelt und Tourismus (M.A.)
Dr. Christian Dölle
Governance and Public Policy – Staatswissenschaften (B.A./M.A.)
Dr. Christian Dölle
Journalistik und Strategische Kommunikation (B.A.)
Dr. Michael Harnischmacher
Kommunikation in der digitalen Gesellschaft (M.A.)
Lisei Martin
Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Realschule (B.Ed.)
Matthias Fuchs, Isabella Karasek
Lehramt (Staatsexamen: Grundschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium)
Matthias Fuchs, Isabella Karasek

Universität Regensburg

Katholische Theologie Prof. Dr. Andreas Merkt
Vertreterin: Prof. Dr. Ute Leimgruber
Rechtswissenschaften Prof. Dr. Henning Müller
Vertreter: Prof. Dr. Tonio Walter
Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Fabian Kindermann
Vertreter: Prof. Dr. Klaus Röder
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind zuvor beim Prüfungsamt vorzulegen.
Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften
Prof. Dr. Jenny Oesterle-El Nabbout (Dekanin)
Vertreter: Prof. Dr. Eva Helene Odzuck (Prodekanin)
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind in den jeweiligen Instituten vorzulegen.
Institut für Evangelische Theologie PD Dr. Stefan Schulz
Institut für Geschichte
(Südosteuropastudien)
Dr. Georg Köglmeier
Institut für Geographie Prof. Dr. Klein
Institut für Klassische Archäologie Tobias Wild
Institut für Kunsterziehung Dr. Susanne Starzinger
Institut für Kunstgeschichte Prof. Dr. Christoph Wagner
Institut für Musikwissenschaften Dr. Katelijne Schiltz (Musikwissenschaften)
Prof. Dr. Magnus Gaul (Musikpädagogik)
Institut für Philosophie Prof. Dr. Hans Rott
Institut für Politikwissenschaften Prof. Dr. Stephan Bierling
Institut für Soziologie Dr. Gabriele Griese-Heindl
Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaften (Humanwissenschaften)
Prof. Dr. Gesine Dreisbach (Dekanin)
Prof. Dr. Sven Hilbert (Prodekan)
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind in den jeweiligen Instituten vorzulegen.
Institut für Psychologie Prof. Dr. Stefan Wüst
Institut für Pädagogik
Barbara Hrabetz (Allgemeine Pädagogik)
PD Dr. Suggate (Schulpädagogik)
n.n. (Grundschulpädagogik)
n.n. (Sonderpädagogik)
Institut für Sportwissenschaften Dr. Stefanie Pietsch
Fakultät für Sprach- und Literatur- und Kulturwissenschaften
Prof. Dr. Maria Selig (Dekanin)
Vertreter: Prof. Dr. Gunther Hirschfelder (Prodekan)
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind in den jeweiligen Instituten vorzulegen.
Institut für Romanistik Laura Cano Caraballo
Bohemicum Prof. Dr. Marek Nekula
Institut für Information und Medien, Sprache und Kultur
(IMSK)
Dr. Bruno Olsson (allg. und vergl. Sprachwissenschaft)
PD Dr. Jürgen Reischer (Informationswissenschaft)
Dr. Raphael Wimmer (Medieninformatik)
Dr. Solveig Ottmann (Medienwissenschaft)
Dr. Manuel Trummer (vergl. Kulturwissenschaft)
Institut für klassische Philologie
(Latein)
Prof. Dr. Jan-Wilhelm Beck (Latein)
Dr. Andreas Hagmaier
Dr. Rainer Held
Institut für Anglistik und Amerikanistik
Dr. Birgit Hebel-Bauridl (Amerikanistik)
Dr. Martin Decker (Anglistik)
Dr. Florian Schleburg (engl. Sprachwissenschaft)
Institut für Deutsche Philologie
(Germanistik)
Prof. Dr. Regine Weber (ÄdL)
Andreas Legner (deutsche Sprachwissenschaft)
Prof. Ernst Rohmer (NdL)
Dr. Christian Steltz (NdL)
Prof. Dr. Maria Thurmair (DaF)
Institut für Slavische Philologie
(Slavistik)
Dr. Natalie Brüggemann
Institiut für Klassische Philologie
(Griechisch)
Dr. Markus Gruber
Mathematik
Prof. Dr. Walter Gubler
Vertreter: Prof. Dr. Felix Finster
Physik Prof. Dr. Vladimir Braun
Vertreter: Prof. Dr. Christian Schüller
Chemie Prof. Dr. Frank-Michael Matysik
Vertreter: Prof. Dr. Schlossmann
Pharmazie
Prof. Dr. Jens Schlossmann
Vertreter: Prof. Dr. Frank-Michael Matysik
Biologie u. Vorklinikum Medizin
Prof. Dr. Frank Sprenger
Vertreter: Prof. Dr. Ralph Witzgall
Medizin (Humanmedizin) Prof. Dr. Herbert Jägele
Vertretung: Prof. Dr. Ernst-Michael Jung
Zahnmedizin Prof. Dr. Sebastian Hahnel
Vertretung: Prof. Dr. Dr. Tobias Ettl

Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH)

Alle Studiengänge                                
Frau Prof. Dr. Birgit Rösel
Vertretung: Prof Dr. Oliver Steffens
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind bitte im Servicebüro der Abteilung Studium vorzulegen, vor Unterschrift der/des Eignungsgutachters/in.

Hochschule für katholische Kirchenmusik 

Alle Studiengänge
Prof. Martin Kellhuber (Prorektor)

TUM Campus Straubing

Alle Studiengänge
Christine Yunos
Zentrale Prüfungsangelegenheiten
Campus Weihenstephan
Alte Akademie 1 – 3
85354 Freising
Tel. 08161 / 71 3721                 
Prof. Hans Rudolf Fries (Wissenschaftszentrum Weihenstephan)

Das Formblatt 5 ist bei Frau Christine Yunos einzureichen. Frau Yunos legt das Formblatt Prof. Fries vor und sendet die Antwort zurück. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.