BAföG - Ihr Eignungsgutachter

Was sind Eignungsgutachter?
Eignungsgutachter werden von der jeweiligen Hochschule bestellt. Sie sind in der Regel hauptamtliche Mitglieder des Lehrkörpers, z.B. Professoren, Doktoren, Dozenten.
Welche Aufgabe haben Eignungsgutachter?
Sie haben die Aufgabe, die Eignung der BAföG-Empfänger zu überprüfen und stellen hierzu das Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG aus.
Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG zur Ansicht und zum Download
Die Eignungsbeurteilung ist in die Verantwortung des zuständigen Eignungsgutachters gestellt. Sie erfolgt aufgrund der bis zur Beurteilung erbrachten Leistungen (wie z.B. Seminar- u. Übungsscheine, Prüfungen etc.). Was der Eignungsgutachter zur Beurteilung vorgelegt bekommen möchte, entscheidet jeder Eignungsgutachter unabhängig. Wenn ein Eignungsgutachter allerdings einmal zögerlich ist mit der Bestätigung des Nachweises (der positiven Bestätigung der üblichen Leistungen), so muss er es mit Ihnen nicht unbedingt böse meinen. Eignungsgutachter wissen: Wer am Ende des Studiums nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer fertig wird, muss einen wichtigen Grund für die Verzögerung angeben können. Ist der Leistungsnachweis einmal ausgestellt, so kann man sich auf mögliche Verzögerungsgründe, die vor der Ausstellung liegen, logischerweise nicht mehr berufen.
Wann ist die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG vorzulegen?
Das Gesetzt sagt, dass Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an nur von dem Zeitpunkt an geleistet wird, in dem der bzw. die Auszubildende eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber vorgelegt hat, dass er bzw. sie die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat. Das heißt Ausbildungsförderung wird für die ersten vier Fachsemester ohne die Vorlage der Leistungsbescheinigung gefördert. Mit dem BAföG-Antrag für das fünfte Fachsemester ist in der Regel die Leistungsbescheinigung vorzulegen. Zu beachten sind aber Ausnahmeregelung, z.B. durch die Corona-Pandemie.
Welche Pflichten haben Sie als Studierende/r?
Natürlich müssen Sie sich gegen Ende des vierten Fachsemesters selbst an den jeweils zuständigen Eignungsgutachter wenden. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht die üblichen Leistungen erzielt hat, der verliert seinen Förderungsanspruch, bis er durch eine positive Leistungsbescheinigung nachweisen kann, dass er sein Leistungsdefizit aufgeholt hat.
Für jedes Hauptfach (z.B. Lehramt mit 2 Fächern, Bachelorstudiengang mit 2 Hauptfächern) ist eine Leistungsbescheinigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemestern (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2022, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022)!
Grundsätzlich kann Ausbildungsförderung ab dem fünften Fachsemester nur geleistet werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Auszubildende den üblichen Leistungsstand bis dahin erreicht hat. Die genaue Regelung hierzu enthält § 48 Abs. 1 BAföG. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Formblattes 5, welcher vom Eignungsgutachter (hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers) ausgestellt wird.
Diese VORLAGE IST ZWINGEND für die Förderung ab dem fünften Fachsemester.
Für jedes Pandemiesemester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2022, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022) wird die Vorlagefrist für den Leistungsnachweis um ein Semester (Art. 99 Abs. 2 BayHSchG in entsprechender Anwendung) nach hinten verschoben. Dies gilt nur, solange Sie in einem (und dem gleichen) Studiengang an einer unserer Hochschulen immatrikuliert und in diesen Semestern nicht beurlaubt waren.
Beispiel: Studierende, bei denen das Sommersemester 2020 das vierte Fachsemester war, müssen eigentlich den Leistungsnachweis über den Leistungsstand von vier Fachsemestern, erzielt bis zum Ende des vierten Fachsemesters vorlegen, um für das fünfte Fachsemester, dem Wintersemester 2020/2021, gefördert werden zu können. Nun kann in diesem Fall die Vorlage um bis zu vier Semester verschoben werden. Das heißt es genügt der Nachweis, dass Sie zum Ende des Sommersemesters 2022 den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern erzielt haben, obwohl im Beispielsfall das Sommersemester 2022 schon das achte Fachsemester ist. Man erhält in diesem Fall 4 Semester länger Zeit, den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern zu erzielen.
Was also tun, wenn der Leistungsnachweis nicht ausgestellt wird?
Auch hierfür gibt es ein Rezept: Beantragen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung die Hinausschiebung des Leistungsnachweises für eine angemessene Zeit und führen den Grund für die Verzögerung an. Ist der Grund schwerwiegend, so kann Ihrem Antrag entsprochen werden. Ansonsten müssen Sie das Leistungsdefizit möglichst schnell aufholen, so hart das auch sein mag.
Die gesetzlichen Grundlagen und die möglichen Gründe für das Hinausschieben des Leistungsnachweises finden Sie auf der Rückseite des Formblattes 5 beschrieben.
Hintergrund: Das BAföG enthält die Möglichkeit, die Vorlage des Leistungsnachweises zu verschieben, d.h. für die Erbringung der üblichen Leistungen kann den Auszubildenden in begründeten Ausnahmefälle mehr Zeit eingeräumt werden, § 48 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 3 BAföG. So können unvermeidbare und unverschuldete Ausbildungsunterbrechungen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellen. Nach § 48 Abs. 2 BAföG verschiebt sich ggf. auch der Vorlagetermin für Leistungsnachweise entsprechend nach hinten.
Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemestern (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022)!
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, verschiebt sich die Vorlagefrist für den Leistungsnachweis um ein bis vier Semester (Art. 99 BayHSchG in entsprechender Anwendung) – siehe vorherige Frage.
Beispiel: Studierende, bei denen das Sommersemester 2020 das vierte Fachsemester war, müssen eigentlich den Leistungsnachweis über den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern, erzielt bis zum Ende des vierten Fachsemesters vorlegen, um für das fünfte Fachsemester, dem Wintersemester 2020/2021, gefördert werden zu können. Nun kann in diesem Fall die Vorlage um bis zu vier Semester verschoben werden. Das heißt es genügt der Nachweis, dass sie zum Ende des Sommersemesters 2022 den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern erzielt haben, obwohl im Beispielsfall das Sommersemester 2022 schon das achte Fachsemester ist. Man erhält in diesem Fall bis zu 4 Semester länger Zeit, den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern zu erzielen.
Weitere Verzögerungsgründe aus dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/2021, dem Sommersemester 2021 und dem Wintersemester 2021/2022 können dann jedoch in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden, da mit der Verschiebungsmöglichkeit alle Verzögerungen abgegolten sind.
Sollten jedoch bereits Verzögerungen vor der Pandemie eingetreten sein, bietet das BAföG in diesen Fällen die Möglichkeit, die Vorlage des Leistungsnachweises noch weiter zu verschieben.
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Ursächlichkeit anhand der Studienverläufe (Übersicht über die Leistungen in den einzelnen Semestern – bestandene und nicht bestandene Prüfungen) und anhand der Erklärung des Auszubildenden.
Fristen, die Sie beachten müssen?
Bei der BAföG-Antragstellung ab dem fünften Fachsemester beachten Sie zuerst die Frist für die Weiterförderungsanträge. Diese sind immer zwei Monate vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraumes zu stellen. Läuft Ihre Bewilligung im September eines Jahres aus und ist damit Ihr fünftes Semester das Wintersemester, so müssen Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis zum 31. Juli des Jahres stellen. Läuft Ihre Bewilligung im März eines Jahres aus und ist damit Ihr fünftes Semester das Sommersemester, so müssen Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis zum 31. Januar des Jahres stellen.
Legen Sie uns gleichzeitig mit dem Weiterförderungsantrag in den oben benannten Fristen Ihre Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) vor, muss der Eignungsgutachter den üblichen Leistungsstand bis zum Ende Ihres dritten Semesters bestätigen. Sobald Sie die Leistungsbescheinigung später vorlegen, z.B. erst am 15. August des Jahres, dann wird die Bestätigung der üblichen Leistungen über vier Semester gefordert.
Hinweis: Achten Sie darauf, die Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) rechtzeitig vorzulegen.
Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022)!
Beispiel:
3. | 4. Semester | 5. Semester | 6. | ||||||||||
Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | Jan | Feb | Mär | Apr |
Vorlage des Leistungsnachweises bis 31. Juli beim Amt für Ausbildungsförderung; Bestätigung der Leistungen von 3 Semestern erzielt bis Ende März. | Erfolgt die Vorlage des Leistungsnachweises in der Zeit vom 01. August bis 31. Januar, müssen die Leistungen von 4 Fachsemester bestätigt werden, die erzielt wurden bis Ende September. | Erfolgt die Vorlage des Leistungsnachweises ab dem 01. Februar, ist die Bestätigung der Leistungen von 5 Semes-tern erzielt bis März notwendig. | |||||||||||
Das bedeutet, wenn Sie Ihren Weiterförderungsantrag für das 5. Fachsemester rechtzeitig abgeben bis 31.7. genügt der Leistungsstand von 3 Fachsemestern. | Bei einer Vorlage in diesem Zeitraum, kann es zu Zahlungsunterbrechungen zwischen dem 4. und 5. Fachsemester kommen. Ist der Antrag z.B. bis Ende Oktober eingegangen, wird aber der Leistungsnachweis erst z.B. im Januar vorgelegt, kann ab Okto-ber rückwirkend bewilligt werden. | Auch wenn der Antrag schon im Oktober gestellt wurde, kann die Förderung erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Leistungsnachweises bewilligt werden. |
Eignungsgutachter, gegliedert nach Hochschulen und Ausbildungsbereichen
Technische Hochschule Deggendorf (THD)
Alle Fakultäten | Prof. Dr. Berg (Vertretung Frau Dr. von Randow) - Formblatt 5 bitte im Studienzentrum vorlegen. |
European Campus Rottal-Inn in Pfarrkichern (Standort der Technische Hochschule Deggendorf (THD))
Alle Fächer | Prof. Dr. Georg Steckenbauer |
Hochschule Landshut
Betriebswirtschaft Internationale Betriebswirtschaft (International Business) | Prof. Dr. Strunz (PK-Vorsitzender) |
Elektro- und Informationstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen Internationales Wirtschaftsingenieurwesen Automobilwirtschaft und -technik Biomedizinische Technik (Energiewirtchaft und -technik) | Prof. Dr. Tippmann-Krayer (Dekanin) Prof. Dr. Jaud (Prodekan) |
Informatik Automobilinformatik Wirtschaftsinformatik | Prof. Dr. Nazareth (Dekan) |
Maschinenbau Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik (Energie- und Leichtbautechnik) | Prof. Dr. Klaus (PK-Vorsitzender) |
Soziale Arbeit Kinder- und Jugendhilfe | Prof. Dr. C. Dannenbeck (PK-Vorsitzender) |
Ingenieurpädagogik Ingenieurspsychologie Hebamme weiterqualifizierend Gebärdensprachdolmetschen | Prof. Dr. Benner (Dekanin) |
Universität Passau
Wirtschaftswissenschaften | Prof. Dr. Totzek |
Rechtswissenschaften | Prof. Dr. Würdinger |
B.Sc. / M.Sc. Informatik / Mathematik / Internet Computing | Dr. Röder |
Lehramt Grundschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium Lehramt Katholische Religionslehrer | Prof. Dr. Bernert Vertreter: Frau Karasek, Herr Fuchs |
Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen (Bachelor of Education - B.Ed.) | Prof. Dr. Mägdefrau Vertreter: Frau Karasek, Herr Fuchs |
Bildungs- und Erziehungsprozesse (Master of Education - M.Ed.) | Prof. Dr. Mägdefrau Vertreter: Frau Karasek, Herr Fuchs |
B.A. / M.A. European Studies (Major) | Dorothea Will, 1.9.21 bis 31.3.22 vertreten durch Susanne Schlatter |
B.A. / M.A. Governance and Public Policy - Staatswissenschaften | Dorothea Will, 1.9.21 bis 31.3.22 vertreten durch Susanne Schlatter |
B.A. Sprach- und Textwissenschaft | Dorothea Will, 1.9.21 bis 31.3.22 vertreten durch Susanne Schlatter |
B.A. / M.A. Medien und Kommunikation | Dr. Christian Dölle |
B.A. Journalistik und Strategische Kommunikation | Prof. Dr. Hohlfeld, ab 1.10.21 Prof. Dr. Harnischmacher |
B.A. / M.A. Kulturwirtschaft / International Cultural and Buisness Studies | Dr. Christian Dölle |
B.A. / M.A. Historische (Kultur-)Wissenschaften | B.A.: Prof. Dr. Trempler/M.A.: Prof. Dr. Kraus |
M.A. Geschichte | Prof. Dr. Kraus |
M.A. Text und Kultursemiotik | Prof. Dr. Decker |
M.A. North and Latin American Studies | Prof. Dr. Fitz |
M.A. Geographie | Prof. Dr. Anhuf |
M.A. Russian and East Central European Studies | Prof. Dr. Wünsch |
M.A. Caritaswissenschaften | Prof. Dr. Fonk |
M.A. Development Studies | Prof. Dr. Padmanabhan |
Universität Regensburg
Katholische Theologie | Prof. Dr. Merkt Stellvertreterin: Prof. Dr. Demel |
Rechtswissenschaften | Prof. Dr. Müller Stellvertreter: Prof. Dr. Walter |
Wirtschaftswissenschaften | Prof. Dr. Kindermann Stellvertreter: Prof. Dr. Röder Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind zuvor beim Prüfungsamt vorzulegen. |
Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften | Prof. Dr. Fricke (Dekan) Stellvertreterin: Prof. Dr. Walter-Rogg (Prodekanin) Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind in den jeweiligen Instituten vorzulegen. |
Institut für Evangelische Theologie | Apl. Prof. Dr. Kothmann |
Institut für Geschichte (Südosteuropastudien) | Dr. Köglmeier Martin Götz M.A. |
Institut für Geographie | Prof. Dr. Klein |
Institut für Klassische Archäologie | Dr. Bergmann |
Institut für Kunsterziehung | Dr. Starzinger Vertretung: Prof. Dr. Eiglsperger |
Institut für Kunstgeschichte | PD Dr. Robin Rehm |
Institut für Musikwissenschaften | Dr. Katelijne Schiltz (Musikwissenschaften) Prof. Dr. Gaul (Musikpädagogik) |
Institut für Philosophie | Prof. Dr. Rott Prof. Dr. Schönberger |
Institut für Politikwissenschaften | Prof. Dr. Macków |
Institut für Soziologie | Dr. Herdegen |
Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaften (Humanwissenschaften) | Prof. Dr. Brigitte Kudielka (Dekanin) |
Institut für Psychologie | Prof. Dr. Wüst |
Institut für Pädagogik | Agnes Cichy (Allgemeine Pädagogik) PD Dr. Suggate (Schulpädagogik) Dr. Hitzler (Grundschulpädagogik) |
Institut für Sportwissenschaften | Dr. Stefanie Pietsch |
Fakultät für Sprach- und Literatur- und Kulturwissenschaften | Prof. Dr. Rössler (Dekan) Stellvertreter: Prof. Dr. Nekula (Prodekan) Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind in den jeweiligen Instituten vorzulegen. |
Institut für Romanistik | PD Dr. Endruschat Laura Cano |
Bohemicum | Prof. Dr. Nekula |
Institut für Information und Medien, Sprache und Kultur (IMSK) | Dr. Konnerth (allg. und vergl. Sprachwissenschaft) Dr. Trummer (vergl. Kulturwissenschaft) PD. Dr. Reischer (Informationswissenschaft) Dr. Wimmer (Medieninformatik) Dr. Ottmann (Medienwissenschaft) |
Institut für klassische Philologie (Latein) | Prof. Dr. Jan-Wilhelm Beck (Latein) Dr. Andreas Hagmaier Dr. Rainer Held |
Institut für Anglistik und Amerikanistik | Dr. Hebel-Bauridl (Amerikanistik) Dr. Decker (Anglistik), 1.10.21 bis 28.2.22 vertreten durch Dr. Herold Dr. Schleburg (engl. Sprachwissenschaft) |
Institut für Deutsche Philologie (Germanistik) | Prof. Dr. Thurmair (DaF) Prof. Dr. Schulz (ÄdL) Andreas Legner (Sprachwissenschaft) Dr. Steltz (NdL) Prof. Rohmer (NdL) |
Institut für Slavische Philologie (Slavistik) | Dr. Natalie Brüggemann |
Institiut für Klassische Philologie (Griechisch) | Prof. Dr. Rechenauer Dr. Gruber |
Mathematik | Prof. Dr. Gubler Stellvertreter: Prof. Dr. Finster |
Physik | Prof. Dr. Braun Stellvertreter: Prof. Dr. Schüller |
Chemie | Prof. Dr. Matysik Stellvertreter: Prof. Dr. Schlossmann, Prof. Dr. Sigurd Elz |
Pharmazie | Prof. Dr. Schlossmann Stellvertreter: Prof. Dr. Matysik, Prof. Dr. Sigurd Elz |
Biologie u. Vorklinikum Medizin | Prof. Dr. Dresselhaus (Biologie) Prof. Dr. Witzgall (Medizin) |
Medizin (Humanmedizin) | Prof. Dr. Jägele Stellvertreter: Prof. Dr. Hohenleutner |
Zahnmedizin | Prof. Dr. Handel Stellvertreter: Prof. Dr. Hohenleutner |
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH)
Alle Fakultäten | Prof. Dr. Birgit Rösel Vertretung: Prof. Dr. Klaudia Winkler Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind bitte im Servicebüro der Abteilung Studium (Prüfeninger Str. 58, Lageplan) vorzulegen. |
TUM Campus Straubing
Alle Fakultäten/Studiengänge | Prof. Hans Rudolf Fries (Wissenschaftszentrum Weihenstephan) Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind bitte bei Frau Christine Yunos einzureichen. Frau Yunos sendet Ihnen eine Antwort nach Vorlage bei Prof. Fries zu. Kontakt: Zentrale Prüfungsangelegenheiten Campus Weihenstephan Alte Akademie 1 – 3 85354 Freising Tel. 08161 / 71 3721 |