BAföG - Ihr Eignungsgutachter

Was sind Eignungsgutachter?

Eignungsgutachter werden von der jeweiligen Hochschule bestellt. Sie sind in der Regel hauptamtliche Mitglieder des Lehrkörpers, z.B. Professoren, Doktoren, Dozenten.

Welche Aufgabe haben Eignungsgutachter?

Sie haben die Aufgabe, die Eignung der BAföG-Empfänger an der Grenze zwischen viertem und fünftem Semester zu überprüfen und stellen hierzu Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG aus. 

Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG zur Ansicht und zum Download   

Die Eignungsbeurteilung ist in die Verantwortung des zuständigen Eignungsgutachters gestellt. Sie erfolgt aufgrund der bis zur Beurteilung erbrachten Leistungen (wie z.B. Seminar- u. Übungsscheine, Prüfungen etc.). Was der Eignungsgutachter zur Beurteilung vorgelegt bekommen möchte, entscheidet jeder Eignungsgutachter unabhängig. Wenn ein Eignungsgutachter allerdings einmal zögerlich ist mit der Bestätigung des Nachweises  (der positiven Bestätigung der üblichen Leistungen), so muss er es mit Ihnen nicht unbedingt böse meinen. Eignungsgutachter wissen: Wer am Ende des Studiums nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer fertig wird, muss einen wichtigen Grund für die Verzögerung angeben können. Ist der Leistungsnachweis einmal ausgestellt, so kann man sich auf mögliche Verzögerungsgründe, die vor der Ausstellung liegen, logischerweise nicht mehr berufen.

Welche Pflichten haben Sie als Studierende/r?

Natürlich müssen Sie sich gegen Ende des vierten Semesters selbst an den jeweils zuständigen Eignungsgutachter wenden. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht die üblichen Leistungen erzielt hat, der verliert seinen Förderungsanspruch, bis er durch ein positives Eignungsgutachten nachweisen kann, dass er sein Leistungsdefizit aufgeholt hat.

Für jedes Hauptfach (z.B. Lehramt mit 2 Fächern, Bachelorstudiengang mit 2 Hauptfächern) ist ein Eignungsgutachten (Leistungsnachweis) vorzulegen.

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemestern (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021)!

Grundsätzlich kann Ausbildungsförderung ab dem fünften Fachsemester nur geleistet werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Auszubildende den üblichen Leistungsstand bis dahin erreicht hat. Die genaue Regelung hierzu enthält § 48 Abs. 1 BAföG. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Formblattes 5, welcher vom Eignungsgutachter (hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers) ausgestellt wird.
Diese VORLAGE IST ZWINGEND für die Förderung ab dem fünften Fachsemester.

Für jedes Pandemiesemester (SS 2020, WS 2020/2021, SS 2021), welches in den ersten vier Semestern des Studiums lag, wird die Vorlagefrist für den Leistungsnachweis um ein Semester (Art. 99 Abs. 2 BayHSchG in entsprechender Anwendung) nach hinten verschoben. Dies gilt nur, solange Sie in einem Studiengang an einer unserer Hochschulen immatrikuliert und in diesen Semestern nicht beurlaubt waren. 

Beispiel: Studierende, bei denen das Sommersemester 2020 das vierte Fachsemester war, müssen eigentlich den Leistungsnachweis über den Leistungsstand von vier Fachsemestern, erzielt bis zum Ende des vierten Fachsemesters vorlegen, um für das fünfte Fachsemester, dem Wintersemester 2020/2021, gefördert werden zu können. Nun kann in diesem Fall die Vorlage um drei Semester verschoben werden. Das heißt es genügt der Nachweis, dass sie zum Ende des Wintersemesters 2021/2022 den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern erzielt haben, obwohl im Beispielsfall das Wintersemester 2021/2022 schon das siebte Fachsemester ist. Man erhält in diesem Fall 3 Semester länger Zeit, den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern zu erzielen.

Was also tun, wenn der Leistungsnachweis nicht ausgestellt wird?

Auch hierfür gibt es ein Rezept: Beantragen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung die Hinausschiebung des Leistungsnachweises für eine angemessene Zeit und führen den Grund für die Verzögerung an. Ist der Grund schwerwiegend, so kann Ihrem Antrag entsprochen werden. Ansonsten müssen Sie das Leistungsdefizit möglichst schnell aufholen, so hart das auch sein mag.

Die gesetzlichen Grundlagen und die möglichen Gründe für das Hinausschieben des Leistungsnachweises finden Sie auf der Rückseite des Formblattes 5 beschrieben.

Hintergrund: Das BAföG enthält die Möglichkeit, die Vorlage des Leistungsnachweises zu verschieben, d.h. für die Erbringung der üblichen Leistungen kann den Auszubildenden in begründeten Ausnahmefälle mehr Zeit eingeräumt werden, § 48 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 3 BAföG. So können unvermeidbare und unverschuldete Ausbildungsunterbrechungen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellen. Nach § 48 Abs. 2 BAföG verschiebt sich ggf. auch der Vorlagetermin für Leistungsnachweise entsprechend nach hinten.

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemestern (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021)!

Für Studierende, die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, verschiebt sich die Vorlagefrist für den Leistungsnachweis um ein bis drei Semester (Art. 99 BayHSchG in entsprechender Anwendung) – siehe vorherige Frage.

Beispiel: Studierende, bei denen das Sommersemester 2020 das vierte Fachsemester war, müssen eigentlich den Leistungsnachweis über den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern, erzielt bis zum Ende des vierten Fachsemesters vorlegen, um für das fünfte Fachsemester, dem Wintersemester 2020/2021, gefördert werden zu können. Nun kann in diesem Fall die Vorlage um bis zu drei Semester verschoben werden. Das heißt es genügt der Nachweis, dass sie zum Ende des Wintersemesters 2021/2022 den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern erzielt haben, obwohl im Beispielsfall das Wintersemester 2021/2022 schon das siebte Fachsemester ist. Man erhält in diesem Fall 3 Semester länger Zeit, den üblichen Leistungsstand von vier Fachsemestern zu erzielen.

Weitere Verzögerungsgründe aus dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/2021 und dem Sommersemester 2021 können dann jedoch nicht mehr berücksichtigt werden, da mit der Verschiebungsmöglichkeit alle Verzögerungen abgegolten sind.

Sollten jedoch bereits Verzögerungen vor der Pandemie eingetreten sein, bietet das BAföG in diesen Fällen die Möglichkeit, die Vorlage des Leistungsnachweises noch weiter zu verschieben.

Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Ursächlichkeit anhand der Studienverläufe (Übersicht über die Leistungen in den einzelnen Semestern – bestandene und nicht bestandene Prüfungen) und anhand der Erklärung des Auszubildenden.

Fristen, die Sie beachten müssen?

Bei der BAföG-Antragstellung ab dem fünften Fachsemester beachten Sie zuerst die Frist für die Weiterförderungsanträge. Diese sind immer zwei Monate vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraumes zu stellen. Läuft Ihre Bewilligung im September eines Jahres aus und ist damit Ihr fünftes Semester das Wintersemester, so müssen Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis zum 31. Juli des Jahres stellen. Läuft Ihre Bewilligung im März eines Jahres aus und ist damit Ihr fünftes Semester das Sommersemester, so müssen Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis zum 31. Januar des Jahres stellen.

Legen Sie uns gleichzeitig mit dem Weiterförderungsantrag in den oben benannten Fristen Ihren Leistungsnachweis (Formblatt 5) vor, muss der Eignungsgutachter den üblichen Leistungsstand bis zum Ende Ihres dritten Semesters bestätigen. Sobald Sie den Leistungsnachweis später vorlegen, z.B. erst am 15. August des Jahres, dann wird die Bestätigung der üblichen Leistungen über vier Semester gefordert.

Hinweis: Achten Sie darauf, den Leistungsnachweis (Formblatt 5) rechtzeitig vorzulegen.

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. der Pandemiesemester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021)!

Beispiel:

 3. 4. Semester 5. Semester 6.
Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr
  Vorlage des Leistungsnachweises bis 31. Juli beim Amt für Ausbildungsförderung;

Bestätigung der Leistungen von 3 Semestern erzielt bis Ende März.
Erfolgt die Vorlage des Leistungsnachweises in der Zeit vom 01. August bis 31. Januar, müssen die Leistungen von 4 Fachsemester bestätigt werden, die erzielt wurden bis Ende September. Erfolgt die Vorlage des Leistungsnachweises ab dem 01. Februar, ist die Bestätigung der Leistungen von 5 Semes-tern erzielt bis März notwendig.
  Das bedeutet, wenn Sie Ihren Weiterförderungsantrag für das 5. Fachsemester rechtzeitig abgeben bis 31.7. genügt der Leistungsstand von 3 Fachsemestern. Bei einer Vorlage in diesem Zeitraum, kann es zu Zahlungsunterbrechungen zwischen dem 4. und 5. Fachsemester kommen.
Ist der Antrag z.B. bis Ende Oktober eingegangen, wird aber der Leistungsnachweis erst z.B. im Januar vorgelegt, kann ab Okto-ber rückwirkend bewilligt werden.
Auch wenn der Antrag schon im Oktober gestellt wurde, kann die Förderung erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Leistungsnachweises bewilligt werden.

Eignungsgutachter, gegliedert nach Hochschulen und Ausbildungsbereichen

Technische Hochschule Deggendorf (THD)

Alle Fakultäten Prof. Dr. Berg 
(Vertretung Frau Dr. von Randow) - 
Formblatt 5 bitte im Studienzentrum vorlegen.

European Campus Rottal-Inn in Pfarrkichern (Standort der Technische Hochschule Deggendorf (THD))

Alle Fächer Prof. Dr. Georg Steckenbauer

Hochschule Landshut

Betriebswirtschaft
Internationale Betriebswirtschaft (International Business)
Prof. Dr. Strunz (PK-Vorsitzender)
Elektro- und Informationstechnik,
Wirtschaftsingenieurwesen
Internationales Wirtschaftsingenieurwesen

Automobilwirtschaft und -technik
Biomedizinische Technik
(Energiewirtchaft und -technik)
Prof. Dr. Tippmann-Krayer (Dekanin)
Prof. Dr. Jaud (Prodekan)
Informatik
Automobilinformatik
Wirtschaftsinformatik
Prof. Dr. Nazareth (Dekan)
Maschinenbau
Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik
(Energie- und Leichtbautechnik)
Prof. Dr. Klaus (PK-Vorsitzender)
Soziale Arbeit
Kinder- und Jugendhilfe
Prof. Dr. C. Dannenbeck (PK-Vorsitzender)
Ingenieurpädagogik
Ingenieurspsychologie
Hebamme weiterqualifizierend

Gebärdensprachdolmetschen
Prof. Dr. Benner (Dekanin)

Universität Passau

Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Totzek
Rechtswissenschaften Prof. Dr. Würdinger
B.Sc. / M.Sc. Informatik / Mathematik / Internet Computing
Dr. Röder
Lehramt Grundschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium
Lehramt Katholische Religionslehrer
Prof. Dr. Bernert
Vertreter: Frau Karasek, Herr Fuchs
Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen
(Bachelor of Education - B.Ed.)
Prof. Dr. Mägdefrau
Vertreter: Frau Karasek, Herr Fuchs
Bildungs- und Erziehungsprozesse
(Master of Education - M.Ed.)
Prof. Dr. Mägdefrau
Vertreter: Frau Karasek, Herr Fuchs
B.A. / M.A. European Studies (Major) Dorothea Will, 1.9.21 bis 31.3.22 vertreten durch Susanne Schlatter
B.A. / M.A. Governance and Public Policy - Staatswissenschaften Dorothea Will, 1.9.21 bis 31.3.22 vertreten durch Susanne Schlatter
B.A. Sprach- und Textwissenschaft Dorothea Will, 1.9.21 bis 31.3.22 vertreten durch Susanne Schlatter
B.A. / M.A. Medien und Kommunikation Dr. Christian Dölle
B.A. Journalistik und Strategische Kommunikation Prof. Dr. Hohlfeld, ab 1.10.21 Prof. Dr. Harnischmacher
B.A. / M.A. Kulturwirtschaft / International Cultural and Buisness Studies Dr. Christian Dölle
B.A. / M.A. Historische (Kultur-)Wissenschaften B.A.: Prof. Dr. Trempler/M.A.: Prof. Dr. Kraus
M.A. Geschichte Prof. Dr. Kraus
M.A. Text und Kultursemiotik Prof. Dr. Decker
M.A. North and Latin American Studies Prof. Dr. Fitz
M.A. Geographie Prof. Dr. Anhuf
M.A. Russian and East Central European Studies Prof. Dr. Wünsch
M.A. Caritaswissenschaften Prof. Dr. Fonk
M.A. Development Studies Prof. Dr. Padmanabhan

Universität Regensburg

Katholische Theologie Prof. Dr. Merkt
Stellvertreterin: Prof. Dr. Demel
Rechtswissenschaften Prof. Dr. Müller
Stellvertreter: Prof. Dr. Walter
Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Kindermann
Stellvertreter: Prof. Dr. Röder
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind zuvor beim Prüfungsamt vorzulegen.
Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Fricke (Dekan)
Stellvertreterin: Prof. Dr. Walter-Rogg (Prodekanin)
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind in den jeweiligen Instituten vorzulegen.
Institut für Evangelische Theologie Apl. Prof. Dr. Kothmann
Institut für Geschichte
(Südosteuropastudien)
Dr. Köglmeier
Martin Götz M.A.
Institut für Geographie Prof. Dr. Klein
Institut für Klassische Archäologie Dr. Bergmann
Institut für Kunsterziehung Dr. Starzinger
Vertretung: Prof. Dr. Eiglsperger
Institut für Kunstgeschichte PD Dr. Robin Rehm
Institut für Musikwissenschaften Dr. Katelijne Schiltz (Musikwissenschaften)
Prof. Dr. Gaul (Musikpädagogik)
Institut für Philosophie Prof. Dr. Rott
Prof. Dr. Schönberger
Institut für Politikwissenschaften Prof. Dr. Macków
Institut für Soziologie Dr. Herdegen
Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaften
(Humanwissenschaften)

Prof. Dr. Brigitte Kudielka (Dekanin)
Prof. Dr. Meike Munser-Kiefer (Pro-Dekanin)
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind in den jeweiligen Instituten vorzulegen.

Institut für Psychologie Prof. Dr. Wüst
Institut für Pädagogik Agnes Cichy (Allgemeine Pädagogik)
PD Dr. Suggate (Schulpädagogik)
Dr. Hitzler (Grundschulpädagogik)
Institut für Sportwissenschaften Dr. Stefanie Pietsch
Fakultät für Sprach- und Literatur- und Kulturwissenschaften Prof. Dr. Rössler (Dekan)
Stellvertreter: Prof. Dr. Nekula (Prodekan)
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind in den jeweiligen Instituten vorzulegen.
Institut für Romanistik PD Dr. Endruschat
Laura Cano
Bohemicum Prof. Dr. Nekula
Institut für Information und Medien, Sprache und Kultur
(IMSK)
Dr. Konnerth (allg. und vergl. Sprachwissenschaft)
Dr. Trummer (vergl. Kulturwissenschaft)
PD. Dr. Reischer (Informationswissenschaft)
Dr. Wimmer (Medieninformatik)
Dr. Ottmann (Medienwissenschaft)
Institut für klassische Philologie
(Latein)
Prof. Dr. Jan-Wilhelm Beck (Latein)
Dr. Andreas Hagmaier
Dr. Rainer Held
Institut für Anglistik und Amerikanistik Dr. Hebel-Bauridl (Amerikanistik)
Dr. Decker (Anglistik), 1.10.21 bis 28.2.22 vertreten durch Dr. Herold
Dr. Schleburg (engl. Sprachwissenschaft)
Institut für Deutsche Philologie
(Germanistik)
Prof. Dr. Thurmair (DaF)
Prof. Dr. Schulz (ÄdL)
Andreas Legner (Sprachwissenschaft)
Dr. Steltz (NdL)
Prof. Rohmer (NdL)
Institut für Slavische Philologie
(Slavistik)
Dr. Natalie Brüggemann
Institiut für Klassische Philologie
(Griechisch)
Prof. Dr. Rechenauer
Dr. Gruber
Mathematik Prof. Dr. Gubler
Stellvertreter: Prof. Dr. Finster
Physik Prof. Dr. Braun
Stellvertreter: Prof. Dr. Schüller
Chemie Prof. Dr. Matysik
Stellvertreter: Prof. Dr. Schlossmann, Prof. Dr. Sigurd Elz
Pharmazie Prof. Dr. Schlossmann
Stellvertreter: Prof. Dr. Matysik, Prof. Dr. Sigurd Elz
Biologie u. Vorklinikum Medizin Prof. Dr. Dresselhaus (Biologie)
Prof. Dr. Witzgall (Medizin)
Medizin (Humanmedizin) Prof. Dr. Jägele
Stellvertreter:  Prof. Dr. Hohenleutner
Zahnmedizin Prof. Dr. Handel
Stellvertreter:  Prof. Dr. Hohenleutner

Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH)

Alle Fakultäten                                  Prof. Dr. Birgit Rösel
Vertretung: Prof. Dr. Klaudia Winkler
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind bitte im Servicebüro der Abteilung Studium (Prüfeninger Str. 58, Lageplan) vorzulegen.

TUM Campus Straubing

Alle Fakultäten/Studiengänge                                Prof. Hans Rudolf Fries (Wissenschaftszentrum Weihenstephan)
Das Formblatt 5 und die Studiennachweise sind bitte bei Frau Christine Yunos einzureichen. Frau Yunos sendet Ihnen eine Antwort nach Vorlage bei Prof. Fries zu.
Kontakt:
Zentrale Prüfungsangelegenheiten
Campus Weihenstephan
Alte Akademie 1 – 3
85354 Freising
Tel. 08161 / 71 3721
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