Ab sofort ist es für Studierende wieder möglich, KfW-Neuanträge bei den Sozialberatern des Studentenwerks abzuschließen. Damit reagiert das Studentenwerk auf die am 30. April 2020 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verkündeten Bundes-Hilfen für notleidende Studierende.
Für Neuanträge ist eine Originalunterschrift nötig. Unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts können durch die Corona-Pandemie in Not geratene Studierende einen Präsenztermin mit den Sozialberatern des Studentenwerks vereinbaren.
Wir stellen die Neuregelungen des zinslosen KfW-Darlehens für in Not geratene Studierende vor:
Terminvergabe unter Einhaltung des Hygienekonzepts
Bei der Vertragsunterzeichnung vor Ort im Studentenwerk haben Studierende folgende Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen zu beachten:
Für den Unterzeichnungstermin können die Studierenden einen Termin per E-Mail bei den Sozialberatern vereinbaren.
Wir sind für Sie da:
Wer | Wann | Wo |
| Montags, 9.00 - 11.00 Uhr | Regensburg |
Donnerstags, 9.00 - 11.00 Uhr | Passau | |
Birgit Schnellinger | Donnerstags 9.00 - 11.00 Uhr | Landshut |
Maria Pohl | Dienstags, 10.00 - 12.00 Uhr | Deggendorf |
- Die vereinbarten Termine dienen lediglich zur Unterzeichnung der Neuanträge und sind möglichst kurz zu halten. Eine Beratung zum KfW-Studienkredit erfolgt vor dem Termin per E-Mail, Telefon oder Videotelefonie mit dem jeweiligen Sozialberater.
- Zum Termin sind von den Studierenden folgende erforderlichen Unterlagen mitzubringen: Vertrag zum KfW-Studienkredit, Immatrikulationsbescheinigung, Personalausweis, bei Förderung nach dem 6. Semester einen Leistungsnachweis über das bisherige Studium.
- Die Studierenden müssen beim Betreten der Räumlichkeiten des Studentenwerks die Maskenpflicht beachten und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Außerdem sollten sie einen eigenen Kugelschreiber für ihre Unterschrift mitbringen.
- Das Studentenwerk bittet Studierende, die Krankheitssymptome aufweisen, von einer Vertragsunterzeichnung abzusehen.
Hintergrund zum KfW-Studienkredit
In Not geratene Studierende können seit dem 8. Mai 2020 ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Der KfW-Studienkredit wird für alle Antragsteller ab Mai 2020 bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt. Das zinslose Darlehen kann in einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat ausgezahlt und online beantragt werden.
Auch für ausländische Studierende wurde der KfW-Studienkredit geöffnet. Eine Antragstellung ist ab 01.06.2020 bis 15.03.2021 möglich. Auch sie können die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens in Anspruch nehmen.
Die Sozialberatung des Studentenwerks ist Vertriebspartner der KfW. Studierende unterschreiben ihren Vertrag zum KfW-Studienkredit bei ihren Sozialberatern vor Ort und können ihre Immatrikulation jedes Semester verifizieren lassen.
Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit im Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz: www.stwno.de/kfw-studienkredit
Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit, Kreditkonditionen und Online-Beantragung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/index-4.htm