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Bereits seit 2021 informiert das STWNO zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf der bundesweiten BAföG-Tour Interessierte und Geförderte über das BAföG. Dieses Jahr verdoppeln wir die Dosis an BAföG-Infos mit Tourstopps in Passau und Regensburg.

Los geht es am 25. Oktober 2023 von 11.00 bis 14.30 Uhr im Mensafoyer der Uni Passau. Interessierte erhalten dort Auskunft und Informationsmaterialien zu den Förderungsmöglichkeiten durch das BAföG. Dazu gibt es verschiedene Aktionen, Angebote und Giveaways, die zu einem Austausch mit den fachlichen Berater*innen einladen.

Nur wenige Tage später geht es weiter mit dem Tourstopp am 30. Oktober 2023 von 11.00 bis 14.30 Uhr im Mensafoyer der Uni Regensburg. Auch hier erhaltet ihr fachliche Informationen über das BAföG und ihr habt die Chance, in Kontakt mit Mitarbeiter*innen aus dem Amt für Ausbildungsförderung zu treten.
Nutzt diese Gelegenheiten, um eure offenen Fragen zu stellen, denn ihr werdet sehen: Eine Antragstellung lohnt sich!

Hintergrund zum BAföG

Abhängig von der finanziellen Situation der Antragstellenden und deren Familien wird der BAföG-Anspruch ermittelt und die Fördersumme berechnet. Studierende erhalten die Hälfte der BAföG-Finanzierung als reinen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte der Förderung müssen sie erst einige Jahre nach dem Studienabschluss zurückzahlen, höchstens aber 10.010 Euro. Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz haben sich die Leistungen des BAföG zum Wintersemester 2022/2023 verbessert:

  • Bedarfssätze angehoben: Der Förderhöchstbetrag steigt von 861 auf 934 Euro (8,47 Prozent mehr).
  • Kreis der Berechtigten erweitert: Die Freibeträge beim Einkommen der Eltern werden von bisher 2.000 Euro auf 2.415 Euro angehoben (20,75 Prozent mehr).
  • Höhere Altersgrenze: Das BAföG erreicht jetzt auch Menschen bis zum 45. Lebensjahr.
  • Leichtere Antragstellung: Die digitale Antragstellung wird erleichtert. Es reicht aus, ein Nutzerkonto auf „BAföG Digital“ einzurichten und darüber den digitalen Antrag zu stellen.
  • Höhere Freibeträge: Der Vermögensfreibetrag steigt für Antragstellende bis 29 Jahre auf 15.000 Euro. Für Menschen ab 30 Jahren wird er auf 45.000 Euro angehoben.

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