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FAQ

Fragen zum Aufnahmeantrag für einen Wohnplatz in einer Studentenwohnanlage:
(siehe auch unsere Infos A-Z)


Probleme beim Ausfüllen des Online-Antrages?


Wenn Sie den Online-Antrag nur teilweise ausfüllen können und auf der rechten Seite kein Rollbalken angezeigt wird, dann liegt dies meist an der Verwendung eines veralteten Internet-Browsers.

LÖSUNG 1: Verwenden Sie einen aktuellen Internet-Browser oder

LÖSUNG 2: Verwenden Sie die Tabulator-Taste Ihrer Tastatur, um so bis zum Ende des Antrags "durchzuspringen".


Was bedeutet „Monatliches Gesamteinkommen über 933,- €“?


Als Einkommen zählen alle positiven Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit
- nichtselbstständiger Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung

Sofern Sie Einkünfte aus zwei oder mehr Einkunftsarten erzielen, werden diese aufsummiert.
Weiterhin zählen als Einkommen Sozialleistungen wie:
BAföG, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt, Arbeitslosengeld I und II etc.
Ferner zählen auch Renten wie Erwerbsminderungsrenten, Waisenrenten, Witwen- oder Witwerrenten etc. sowie monatlich wiederkehrende Versicherungsleistungen, Zuschüsse aller Art und regelmäßige Geldgeschenke der Eltern etc.


Kann/Muss ich mich schon für einen Wohnplatz bewerben, obwohl ich noch keine Zusage für einen Studienplatz habe?

Ja – Sie können und müssen sich sogar vor der Zusage für einen Studienplatz bewerben. Mit einer Bewerbung gehen Sie von Rechts wegen noch keinerlei vertragliche Verpflichtungen ein.


Wie komme ich aus dem Mietvertrag, falls ich an einem anderen Ort einen Studienplatz bekomme?

Es kann sein, dass Sie von uns einen Mietvertrag erhalten noch bevor Sie eine Zusage für einen Studienplatz bekommen. Der Mietvertrag muss innerhalb der gesetzten Frist unterschrieben an uns zurückgeschickt werden, da unser Angebot sonst erlischt und der Wohnplatz einem anderen Bewerber angeboten wird. Vor Beginn des Mietvertrags können Sie den geschlossenen Vertrag widerrufen. Kann der Wohnplatz von uns lückenlos weitervermietet werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr fällig. Ist keine lückenlose Vermietung möglich, da Sie z. B. sehr kurzfristig widerrufen, müssen wir eine Monatsmiete berechnen. Nach Mietbeginn gilt die vertragliche Kündigungsfrist.


Bekomme ich den Schlüssel schon ein paar Tage vor Mietbeginn? 

Nein – Der Vormieter hat die Miete bis zu seinem Vertragsablauf für den Wohnplatz bezahlt und kann diesen somit auch bis zum letzten Werktag nutzen. Daher ist es nicht möglich, dass Sie den Schlüssel vor dem ersten Werktag Ihres Vertragsbeginns erhalten.
Durch diese meist nahtlosen Übergaben des Wohnplatzes kann es außerdem sein, dass Reparaturen (z. B. ein neuer Wandanstrich etc.) erst in den ersten beiden Wochen Ihres Mietvertrages durchgeführt werden können.
Eine Ausgabe der Schlüssel ist grundsätzlich auch nicht an Wochenenden sowie Feiertagen möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis.